Endlich Einigung auf EU-Lieferkettengesetz

Am Freitag, dem 24. Mai wurde nach langem Ringen und vielen Verzögerungen, die durch die ablehnende Haltung einiger Staaten, allen voran Deutschland, Italien und Österreich, verursacht wurden, das europäische Lieferkettengesetz, die (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD), endlich von der Mehrheit der EU-Staaten verabschiedet. Davor wurde das Gesetz bereits vom Europäischen Parlament angenommen. Nun haben die einzelnen EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

Die neue Richtlinie wird dazu führen, dass große Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten umsetzen müssen und zwar entlang ihrer Wertschöpfungskette. Damit haften Firmen künftig für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung bei der Produktion. Also auch für Geschäftspartner und teilweise auch für nachgelagerte Tätigkeiten wie Vertrieb und Recycling.

 

Längst überfälliges Lieferkettengesetz nun am Weg ins EU-Parlament

 

Abgeschwächter Inhalt der Richtlinie als der ursprüngliche Entwurf.

Sie gilt in ihrer endgültigen Form nun für EU- und Nicht-EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 1000 Beschäftigten (statt 500) und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro (statt 150). Die Unternehmen müssen einen Übergangsplan zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° umsetzen, um ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Abkommen in Einklang zu bringen.

Die Mitgliedstaaten werden eine Aufsichtsbehörde benennen, die das Verhalten der Unternehmen untersucht und Sanktionen gegen Unternehmen verhängt, die die Vorschriften nicht einhalten, darunter Geldstrafen von bis zu 5 % ihres weltweiten Nettoumsatzes. Die Unternehmen werden auch schadenersatzpflichtig sein und müssen ihre Opfer entschädigen.

 

Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen nehmen zu

Wir konsumieren Früchte aus Südamerika, verschenken Blumen aus Afrika, tragen Textilien aus Asien. Laut Angaben der International Labor Organisation, ILO arbeiten weltweit rund 1,4 Milliarden Arbeitnehmer:innen  weltweit unter menschenunwürdigen Bedingungen. Viele von ihnen stellen dabei Güter her, die zu uns exportiert werden. Auch die Zahl der Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei nimmt nach jüngsten Schätzungen der ILO stetig zu  – nunmehr 28 Millionen Menschen.

 

Weil das Einkommen der Eltern nicht reicht, werden weltweit immer mehr Kinder zur Arbeit gezwungen, wie zum Beispiel in den Goldminen von Burkina Faso, als Textilarbeiter:innen in Bangladesch oder auf Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste. Durch die COVID-Pandemie hat sich die Situation weiter verschlechtert, sodass die ILO 2023 von rund 160 Millionen arbeitenden Kinder ausgeht. Davon sind die Hälfte jünger als 12 Jahre.

 

Riesiger Schritt in richtige Richtung

„Da Profiteure der Ausbeutung auf den letzten Metern das Gesetz abschwächen konnten, liegt es an den einzelnen Regierungen, für besseren Klimaschutz, Hilfen für KMU und Zugang zu Gerichten zu sorgen“, erklärte Global 2000. Dennoch sei die Richtlinie ein „riesiger Schritt in die richtige Richtung“. Die NGO forderte Unternehmen und Regierung in Österreich auf, mit der Umsetzung zu beginnen. UNICEF Österreich meint auf X dazu: „Es wird Zeit, Ausbeutung und Kinderarbeit der Vergangenheit angehören zu lassen“.

 

„Trotz bleibender Schlupflöcher ist es ein historischer Schritt im Kampf gegen Hungerlöhne, Kinderarbeit und Naturzerstörung. Jetzt muss Österreich auf nationaler Ebene eine lückenlose Umsetzung sicherstellen“, erklärte der Verein Südwind am Freitag auf X (Twitter).