Zum Weinen: Unbegrenzte Abschussmöglichkeit von Lachmöwen steht für Willkür beim Jagdgesetz – jetzt gibt es ein Volksbegehren
Ab heute dürfen in Salzburg wieder Lachmöwen erschossen werden. Warum? Einfach so, obwohl sie weder Schäden verursachen noch als Wildbret genutzt werden, sondern eine wichtige ökologische Rolle spielen.
In sieben Bundesländern ist die Lachmöwe nicht jagdbar, nur in Vorarlberg (Sep.-Dez.) und in Salzburg wird sie geschossen. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz fordert, die jagdbaren Arten österreichweit nach ökologischen Kriterien zu definieren.
Fatale Kettenreaktion bei willkürlich unbegrenztem Abschuss
Die Lachmöwe ist zwar keine gefährdete Art, aber ihr Brutbestand ist stark rückläufig: ca. minus 50% in den letzten vierzig Jahren! Ihr Brutvorkommen in Österreich ist auf wenige Koloniestandorte beschränkt: Rheindelta, Inn (OÖ), Neusiedlersee-Gebiet sowie in Salzburg im ehemaligen Torfabbaugebiet des Weidmooses. Das Natura-2000-Gebiet Weidmoos liegt an der Grenze zu OÖ, wo die Lachmöwe nicht jagdbar ist, sondern dem Naturschutzrecht unterliegt. In Salzburg hingegen darf sie von 1.7. bis 31.1. ohne Begrenzung abgeschossen werden!
Lachmöwen verteidigen ihre Bruten sehr wachsam und effizient. Dadurch helfen sie auch seltenen Arten, die gezielt im Schutz der Lachmöwenkolonie brüten. Im Weidmoos sind dies insbesondere die Schwarzkopfmöwe, die als Einzelbrüter keine Chance hätte, der Schwarzhalstaucher sowie seltene Entenarten. Lachmöwen und Schwarzkopfmöwen schauen einander sehr ähnlich – Fehlabschüsse sind damit vorprogrammiert!
„Der Abschuss von Lachmöwen in Salzburg ist ein weiteres himmelschreiendes Beispiel für die völlige Willkür im Landes-Jagdrecht in Österreich. Fühlende Lebewesen wie Vögel ohne vernünftigen Grund zu töten, ist ein Unrecht und hat im 21. Jahrhundert nichts verloren“, so Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“.
In der Salzburger Schonzeitenverordnung sind Bestimmungen enthalten, die dem Salzburger Jagdgesetz widersprechen (Brutzeitbejagung von Graureiher und Kormoran), somit verfassungswidrig sind und geändert werden müssen.
„Bei dieser Gelegenheit muss auch die Lachmöwe ganzjährig geschont werden“, fordert Winkelmayer.
Im Vorjahr suchte die weltweit grassierende Vogelgrippe auch die Weidmoos-Kolonie heim und raffte mindestens 250 Lachmöwen dahin.
„Das ist ein weiterer Grund, die Lachmöwen von der Jagd zu verschonen. Solange die Politik versagt, appelliere ich an die Jägerschaft, Verantwortung zu übernehmen und keine Lachmöwen mehr zu schießen“, so Winkelmayer abschließend.
Das Volksbegehren
Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundes-Jagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.