Hitze am Arbeitsplatz und die damit einhergehenden neuen Aufgaben für Arbeitgeber
Die hochsommerlichen Temperaturen machen zum wiederholten Male vielen Arbeitnehmer:innen zu schaffen. Vor allem Menschen, die im Freien arbeiten, leiden unter der Hitze. Aber auch in nicht klimatisierten Innenräumen wird der sommerliche Berufsalltag zur qualvollen Herausforderung. Darunter leiden nicht nur die Beschäftigten, sondern auch deren Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit.
Hitze stellt vor allem bei Arbeiten im Freien eine erhöhte Gesundheitsgefahr dar. Auf Dächern oder in Baugruben werden immer wieder Temperaturen um die 50 Grad erreicht. Anders als in Arbeitsräumen gibt es für den Außenbereich keine gesetzlichen Temperaturgrenzwerte.
Dennoch müssen Arbeitgeber:innen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung Hitzeschutzmaßnahmen festlegen. Dabei sind auch zusätzliche Belastungsfaktoren wie sonstige Witterungseinflüsse, UV-Strahlung und erhöhte Konzentration von Luftschadstoffen zu beachten.
Eine zentrale Schutzmaßnahme ist, besonders anstrengende Tätigkeiten an die Tagesrandzeiten zu verschieben, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Leichtere Tätigkeiten, die im Schatten verrichtet werden können, sollten nach Möglichkeit in jene Tageszeiten rücken, wenn die Temperatur am höchsten ist.
Überstunden sollten möglichst reduziert werden. Auch zusätzliche Pausen und regelmäßiges Trinken sind einzuplanen.
Die Getränke müssten eigentlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Besonders eignen sich stilles Mineralwasser, ungesüßter Kräuter- und Früchtetee oder stark verdünnter Fruchtsaft.
Milch, Energy-Drinks, Limonaden und alkoholische Getränke sind als Durstlöscher an Hitzetagen nicht geeignet.
Beschattungen durch Sonnensegel oder Sonnenschirme sollten möglichst bereitgestellt werden.
Leichte, körperbedeckende Schutzkleidung, möglichst mit UV-Schutz, sowie breitkrempige Hüte bilden einen geeigneten Sonnenschutz. Auch Sonnenschutzmittel und Sonnenbrillen mit entsprechendem UV-Filter müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Eine Sonderregelung gibt es am Bau: Dort können Stunden, in denen die Temperatur 32,5 Grad überschreitet, als Schlechtwetterstunden im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes gelten.
Die Arbeit kann dann eingestellt werden – bei eingeschränkten Bezügen. Die Letztentscheidung darüber liegt beim Arbeitgeber. Eine Hitze-App von Gewerkschaft Bau-Holz, Arbeiterkammer und Global 2000 zeigt auf Basis offizieller Daten an, ob auf einer Baustelle die Voraussetzungen für Schlechtwetterstunden gegeben sind.
Für Innenräume verlangt die Arbeitsstättenverordnung, dass die Lufttemperatur am Arbeitsplatz 25 Grad möglichst nicht überschreitet. Ausnahmen bestehen hier für Räume, in denen die Einhaltung der Temperatur aufgrund der Nutzungsart nicht möglich ist, etwa in der Produktion.
Überall dort, wo die Einhaltung der Temperaturobergrenze nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber sämtliche Maßnahmen ausschöpfen, um die Temperatur zu senken, zum Beispiel durch Beschattung, sagt der AK-Präsident.
Beim Einsatz von Klima- bzw. Lüftungsanlagen oder Ventilatoren haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten vor Zugluft geschützt sind