Damit „nachhaltig“ drin ist, wenn „nachhaltig“ draufsteht – neue Namensregeln für Investmentfonds

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert die heimischen Fondsgesellschaften mit einer neuen Ausgabe der Publikation „Reden wir über Aufsicht“ zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zu Fondsnamen, die über bestimmte Begriffe einen Nachhaltigkeits-Bezug herstellen. Kurz: Es geht um reinen Wein für Anleger:innen.
Das Versprechen, das eingesammelte Geld in ökologische, soziale oder dem unternehmerischen Wohlverhalten verpflichtete Zwecke (ESG) zu leiten, kann bereits im Namen eines Fonds angedeutet werden, etwa wenn Begriffe wie „grün/green“, „nachhaltig/sustainable“ oder ESG verwendet werden, um die entsprechende Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.
In Österreich sind nach Erkenntnissen der FMA mindestens 223 Fonds mit rund Ꞓ43 Mrd. Fondsvermögen von der Leitlinie der ESMA betroffen.
Die Leitlinie, die die FMA im vergangenen Jahr in ihre Aufsichtspraxis übernommen hat, legt erstmalig europaweit fest, dass mindestens 80% der Investitionen tatsächlich entsprechenden Kriterien genügen muss. Das bedeutet grob gesprochen: wenn durch den Namen ein bestimmtes ESG-Anlageziel impliziert wird, dann müssen mindestens 80% des verwalteten Vermögens dieses Ziel auch erfüllen. Bisher wird mangels europäischer regulatorischer Vorgaben in vielen Fällen nur mit einem Schwellenwert von 50% gearbeitet.
Die Leitlinien sehen auch Ausschlusskriterien vor:
Je nach ESG-bezogenem Begriff im Fondsnamen sind Investitionen in Unternehmen in gewissen Sektoren ausgeschlossen: Kohle, Erdöl, Gas und emissionsintensive Stromerzeugung, umstrittene Waffen, Tabak sowie Firmen, die konkrete Prinzipien einer guten Unternehmensführung (good governance) nicht befolgen.
Die neue Ausgabe von „Reden wir über Aufsicht“ finden Sie auf der FMA-Website hier.