Lufthansa Werbung mit vermeintlichem CO2-Ausgleich unzulässig

Mit gutem Gewissen zu fliegen und durch einen Geldbeitrag zu Klimaschutzprojekten CO2 zu kompensieren. Gewisse irreführende Werbebotschaften dieser Art darf die Deutsche Lufthansa AG laut dem Kölner Landesgericht nicht mehr tätigen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Sieg gegen irreführende Werbung der Fluggesellschaft errungen.
Das Landgericht Köln folgte der Argumentation der DUH, wonach das Ausgleichs- und Reduktionsversprechen des Unternehmens unhaltbar ist (Az. 84 O 29/24). Die Lufthansa hat damit gegen das gesetzliche Irreführungsverbot verstoßen. Das Urteil erging am 21. März und ist noch nicht rechtskräftig.
Dazu erklärte der DUH Geschäftsführer Jürgen Resch in einer Aussendung: „Das Urteil des Landgerichts Köln ist eines der klarsten und damit wichtigsten, das wir seit Beginn unserer Gerichtsverfahren gegen Verbrauchertäuschung und Greenwashing erzielen konnten. Das Gericht bestätigt unsere Kritik und geht darauf ein, wie eine der weltweit größten Airlines systematisch die Kundinnen und Kunden täuscht und eine Klimaneutralität von Flugreisen gegen zusätzliche Gebühren vorgaukelt.“
„Flugreisen sind mit am gravierendsten, was die Belastung des Klimas angeht. Gegen Ablasszahlungen ein gutes Gewissen zu verkaufen, ist daher besonders verwerflich“
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
In den Urteilsgründen heißt es unter anderem, dass der Verbraucher (…) im Unklaren darüber gelassen werde, wie diese Kompensation in welchem Umfang bezogen auf seinen konkret gebuchten oder zu buchenden Flug vorgenommen werden soll. Desweiteren bestehe ebenso Unklarheit über die Bemessung der CO2 -Emissionen der Flugbuchung sowie deren Anteil an der Klimaschädlichkeit, zitiert die DUH das Urteil. Dadurch werde nach Auffassung der Kammer dem Verbraucher suggeriert, er könne mit seiner Geldzahlung seinen Flug im wesentlichen klimaneutral gestalten, was unstreitig nicht stimme.
Bereits Ende des vergangenen Jahrs konnte die DUH eine Verurteilung des Tochterunternehmens Eurowings wegen einer ähnlichen Irreführung vor dem Oberlandesgericht Köln erwirken.