EU beschließt neue Vorschriften zur Reduzierung von Textil- und Lebensmittelabfällen

Kopie von pro.earth Redaktionsvorlage NEU(1162)

Anfang September 20205 gab das EU-Parlament endgültig grünes Licht für neue Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittel- und Textilabfällen in der gesamten EU. Mit der aktualisierten Gesetzgebung werden verbindliche Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen eingeführt, die bis zum 31. Dezember 2030 auf nationaler Ebene erreicht werden müssen: 10 % aus Lebensmittelverarbeitung und -herstellung sowie 30 % pro Kopf aus Einzelhandel, Restaurants, Gastronomie und Haushalten. Diese Ziele werden im Vergleich zu der zwischen 2021 und 2023 durchschnittlich pro Jahr anfallenden Menge berechnet.

 

Key Facts zu Lebensmittel- und Textilverschwendung

Jedes Jahr fallen in der EU fast

  • 60 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle (132 kg pro Person) , was einem geschätzten Verlust von 132 Milliarden Euro (155 Milliarden US-Dollar) entspricht, und
  • 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle an.
  • Allein auf Bekleidung und Schuhe entfallen 5,2 Millionen Tonnen Abfall, was 12 kg Abfall pro Person und Jahr entspricht.
  • Schätzungen zufolge werden weltweit weniger als 1 % aller Textilien zu neuen Produkten recycelt.
  • Etwa 4 bis 9 % aller auf dem europäischen Markt angebotenen Textilprodukte werden vernichtet, ohne jemals verwendet worden zu sein.
  • Dies geht aus Angaben der Europäischen Umweltagentur hervor, die darauf hinweist, dass diese Verschwendung einem Ausstoß von 5,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent entspricht – nur geringfügig weniger als die Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021.

 

Ziele zur Reduktion der Lebensmittelabfälle gegenüber dem Niveau von 2021-2023

  • 30 % Reduktion aus Haushalten, Einzelhandel und Gastronomie bis 2030
  • 10% Senkung der Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung

Auf Ersuchen des Parlaments müssen die EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Wirtschaftsakteure, die eine bedeutende Rolle bei der Vermeidung und Entstehung von Lebensmittelabfällen spielen, das Spenden von unverkauften Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr unbedenklich sind, erleichtern.

 

Hersteller müssen Kosten für Sammlung, Sortierung und das Recycling von Alttextilien tragen

Hersteller, die Textilien in der EU in Verkehr bringen, müssen die Kosten für deren Sammlung, Sortierung und Recycling tragen. Dies geschieht im Rahmen neuer Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die von jedem Mitgliedstaat innerhalb von 30 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie eingerichtet werden müssen.

Hersteller:innen und Hersteller sollen demnach für Textil- und Schuhabfälle verantwortlich gemacht werden und müssen voraussichtlich die Sammlung und Behandlung ihrer Textilien finanzieren – je nachdem, wie einfach die Wiederverwendbarkeit ihrer Textilien konzipiert wird. Produzentinnen und Produzenten sollen ihre Kleidungsstücke stärker der Kreislaufwirtschaft und Wiederverwendbarkeit zuführen und sich von “Fast Fashion“ -Wirtschaftsmodellen abwenden.

Die neue Verordnung richtet sich vor allem gegen das Phänomen (Ultra-)Fast-Fashion. Diese Bestimmungen gelten für alle Hersteller, einschließlich derjenigen, die E-Commerce-Tools nutzen, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Land oder außerhalb der Union ansässig sind. Kleinstunternehmen erhalten ein zusätzliches Jahr Zeit, um die EPR-Anforderungen zu erfüllen.

Die neuen Vorschriften gelten für Produkte wie

  • Bekleidung und Accessoires,
  • Kopfbedeckungen,
  • Schuhe,
  • Decken,
  • Bett- und Küchenwäsche sowie
  • Vorhänge.

Auf Initiative des Parlaments können die EU-Länder auch EPR-Systeme für Matratzenhersteller einrichten.

Die Mitgliedstaaten sollen bei der Entscheidung über finanzielle Beiträge zu den EPR-Systemen auch Ultra-Fast-Fashion- und Fast-Fashion-Praktiken einbeziehen.

 

Nächste Schritte

Das Gesetz wird nun von beiden Mitgesetzgebern unterzeichnet, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Die EU-Länder haben nach seinem Inkrafttreten 20 Monate Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.