Abbau von Klimaschutzgesetzen in EU geht mit Entwaldungsverordnung weiter
Entwaldung und Waldschäden zählen zu den Hauptverursachern der beiden großen Krisen unserer Zeit, nämlich der Erderwärmung und des Artensterbens. Sie sind Haupttreiber bei den CO2-Emissionen. Der Anbau von Produkten wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee, die wir in die EU importieren und konsumieren, ist maßgeblich für die Waldzerstörung im großen Stil verantwortlich. Durch die EU-Entwaldungsverordnung (auch EUDR), die seit Juni 2023 gültig ist, sollte der europäische Beitrag an der weltweiten Abholzung stark reduziert werden. Bis 30. Dezember 2024 hätten die nationalen Gesetzgebungen diese Verordnung in nationales Recht umwandeln sollen. In den letzten Monaten hat die geplante EUDR zu hitzigen Diskussionen geführt. Am Montag, 21.10.2025, präsentierte die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag zur Entwaldungsverordnung, die weitgehende Aufweichungen vom 2023 beschlossenen Gesetz enthält.
Die Ausgangslage:
- 90 Prozent der weltweiten Entwaldung werden durch die Ausweitung der landwirtschaftlichen Flächen verursacht (Quelle: FAO)
- Zwischen 1990 und 2020 sind rund 420 Millionen Hektar Wald zerstört wurden – das entspricht einer Fläche in der Größe der Europäischen Union (Quelle: FAO)
- Im Jahr 2024 wurden laut Global Forest Watch weltweit 6,7 Millionen Hektar Tropenwälder zerstört – eine Fläche so groß wie Panama, weltweit ging eine Fläche größer als Portugal verloren (rund 10 Mio. Hektar)
- Entwaldung und Waldschädigung sind wichtige Treiber von Klimawandel und Biodiversitätsverlust – der Weltklimarat IPCC schätzt, dass rund 23 Prozent aller Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2007-2016 aus der Land- oder Fortwirtschaft und anderen Landnutzungen stammen
- Die EU ist ein bedeutender Wirtschaftsblock und Verbraucher dieser Erzeugnissen im Zusammenhang mit der Entwaldung und Waldzerstörung und war im Jahr 2017 für 16% der Regenwaldabholzung verantwortlich (Quelle: WWF), die EU selbst errechnet einen Anteil von 10% an der weltweiten Abholzung – also nicht nur Regenwald
Nach der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission sind dies die wichtigsten Produkte, die die EU aus abgeholzten Flächen importiert:
- Palmöl 34 Prozent
- Soja 32,8 Prozent
- Holz 8,6 Prozent
- Kakao 7,5 Prozent
- Kaffee 7 Prozent
- Kautschuk 3,4 Prozent
- Mais 1,6 Prozent
Alle diese Produkte (bis auf Mais) sind in der EUDR aufgelistet. Zusätzlich sind auch noch Rinder inkludiert.
„Wälder sind unsere Lebensversicherung gegen die eskalierende Klima- und Artenkrise – sie zu schützen heißt letztlich, uns selbst zu schützen.”
Ursula Bittner, Greenpeace Österreich
Inhalt des neuen EUDR-Vorschlags
Der am Montag, 21.10.2025 präsentierte Vorschlag der Europäischen Kommission zur Entwaldungsverordnung enthält weitgehende Aufweichungen vom 2023 beschlossenen Gesetz. Die österreichische Menschenrechtsorganisation Südwind sieht darin einen massiven Rückschritt für den Schutz der globalen Wälder.
Neue Fristen:
Konkret bedeutet das, dass die EU-Entwaldungsverordnung am 30. Dezember 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft tritt. Für große und mittlere Unternehmen bleibt es beim 30. Dezember 2025. Allerdings wird ihnen eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt, um eine schrittweise Einführung der Vorschriften zu gewährleisten.
Vereinfachungen für gewisse betroffene Gruppen:
So sollen etwa für kleinere Produzenten, die auf lokalen Märkten verkaufen, weniger strenge bürokratische Anforderungen gelten. Nahezu die gesamte europäische Land- und Forstwirtschaft soll laut dem neuen Vorschlag von Sorgfaltspflichten ausgenommen werden, ebenso wie nachgelagerte Händler und Verarbeiter. Dadurch entstünden laut Südwind intransparente Lieferketten und massive Schlupflöcher für rücksichtslose Waldzerstörung.
Einfachere Datenerfassung:
Daten, die bereits national oder anderweitig erfasst wurden, müssen laut dem neuen Vorschlag nicht noch einmal nach Brüssel gemeldet werden. Die EU-Kommission will speziell den Aufwand für Kleinstunternehmen vereinfachen. Diese müssten dann nur eine einfache, einmalige Erklärung im IT-System der Verordnung einreichen. Falls diese bereits in einem EU-Land vorhanden sind, müssen die Betreiber im IT-System nichts weiter tun
Keine Abbildung der gesamten Lieferkette mehr:
Nach den neuen Vorschlägen soll in Zukunft nur noch der erste Importeur auf den EU-Markt Angaben zur Herkunft des Produkts wie zum Beispiel Palmöls oder Kaffebohnen oder auch Holz machen müssen. Alle weiteren Abnehmer und Verkäufer allerdings nicht, wie dies im ursprüngliche Vorschlag vorgesehen war, und zwar in Form einer Dokumentationspflicht für die gesamte Lieferkette. Durch diese Änderung würden dann deutlich weniger Unternehmen von der EUDR betroffen sein. .
NGOs sehen die Aufweichungen sehr kritisch
„Anstelle von Zugeständnissen an die Forstindustrie braucht es Rechtssicherheit und Klarheit – sowohl für Unternehmen als auch für die Betroffenen von Entwaldung. Der Kern der EU-Entwaldungsverordnung muss erhalten bleiben. Das bedeutet: Kein Handel mit Produkten aus Waldzerstörung, eine transparente Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette und eine gemeinsame Verantwortung für den Erhalt unserer Wälder”, sagt Maria Hammer, Südwind-Sprecherin für Waldschutz.
Ursula Bittner von Greenpeace betont: „ Klar ist: Unternehmen und Betriebe müssen – egal wie oft sie kontrolliert werden – der Sorgfaltspflicht nachkommen und garantieren, dass ihre Produkte frei von Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen sind. Das österreichische Landwirtschaftsministerium und die Abgeordneten der EVP im EU-Parlament versuchen hingegen, das zu untergraben. Dabei sind Wälder unsere Lebensversicherung gegen die eskalierende Klima- und Artenkrise – sie zu schützen heißt letztlich, uns selbst zu schützen.”
Links
Übersichtlich gestaltete Infos zur Entwaldungsverordnung von WKO