EU-Parlament stimmt Omnibus-Verordnung zu
Laut Pressemitteilung des EU-Parlaments sind die Abgeordneten der Ansicht, dass nur Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von über 450 Millionen Euro eine soziale und ökologische Berichterstattung durchführen müssen. Nur Unternehmen, die unter diesen Anwendungsbereich fallen, wären auch verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den Taxonomie-Regeln (d. h. einer Klassifizierung nachhaltiger Investitionen) vorzulegen. Die Berichterstattungsstandards würden weiter vereinfacht und reduziert, sodass weniger qualitative Angaben erforderlich wären, und die sektorspezifische Berichterstattung würde freiwillig werden. Kleinere Unternehmen würden vor den Berichterstattungsanforderungen ihrer großen Geschäftspartner geschützt, die nicht mehr Informationen verlangen dürften, als in den freiwilligen Standards festgelegt sind.
Sorgfaltspflicht: weniger Pflichten und nur für sehr große Unternehmen
Die Sorgfaltspflichten würden nur für große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro gelten. Die Abgeordneten wollen, dass diese Unternehmen einen risikobasierten Ansatz zur Überwachung und Ermittlung ihrer negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verfolgen. Anstatt systematisch Informationen von ihren kleineren Geschäftspartnern anzufordern, sollten sie sich auf bereits verfügbare Informationen stützen und nur als letztes Mittel zusätzliche Informationen von ihren kleineren Geschäftspartnern anfordern.
Diese Unternehmen müssten keinen Übergangsplan mehr erstellen, um ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Abkommen in Einklang zu bringen, und könnten mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie die Sorgfaltspflichten nicht einhalten, für die die Kommission und die Mitgliedstaaten Leitlinien vorgeben werden. Zuwiderhandelnde Unternehmen würden auf nationaler Ebene und nicht auf EU-Ebene haftbar gemacht und müssten ihren Opfern den Schaden vollständig ersetzen.
Die Abgeordneten möchten außerdem, dass die Kommission ein digitales Portal für Unternehmen einrichtet, das freien Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen zu allen EU-Berichtspflichten bietet und die europäische zentrale Anlaufstelle ergänzt.
Kritik von Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen ist groß
Mit den Lockerunngen kehre das EU-Parlament den Menschen in Europa und der Zukunftsfähigkeit der Unternehmen den Rücken, kritisiert der WWF Deutschland. Unter dem Deckmantel der Vereinfachung wird den Gesetzen zur Sorgfaltspflicht und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fast jedwede Wirkung genommen.
„Die Gesetze, die ein grünes Wachstum und eine nachhaltige und resiliente Wirtschaft gefördert hätten, wurden heute bis zur Unkenntlichkeit entkernt. Das ist kurzsichtig – sowohl für das Wohlergehen von Mensch und Natur, als auch für die Zukunftsfähigkeit unserer Unternehmen in Europa”, sagt Laura Niederdrenk, Senior Advisor Sustainable Finance beim WWF Deutschland. “Während Klima- und Biodiversitätskrisen voranschreiten, beschneidet die EU einige der wichtigsten Instrumente, um diese Krisen einzudämmen.”
Die österreichische Menschenrechtsorganisation Südwind zeigt sich tief besorgt über die heute vom Europäischen Parlament angenommene Position zum Omnibus-I-Paket. Der Beschluss höhlt zentrale Bestimmungen des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD – Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflicht) aus. Unter anderem wurden Klimasorgfaltspflichten für Unternehmen komplett gestrichen, der Anwendungsrahmen stark eingeengt und der Weg für Geschädigte zu ihrem Recht extrem erschwert. Wichtige Fortschritte beim globalen Schutz von Menschenrechten und Klima werden so zunichte gemacht.
Besonders kritisch sieht Südwind den Wortbruch der Europäischen Volkspartei. „Anstatt Haltung zu beweisen, stimmen Konservative gemeinsam mit rechtsextremen und EU-feindlichen Gruppen. Die vielzitierte Brandmauer gegen Rechts wird damit umgestoßen und die Glaubwürdigkeit des Parlaments untergraben“, sagt Lena Gruber, Südwind-Sprecherin für gerechte Lieferketten.
„Das Lieferkettengesetz war als Meilenstein gedacht, um Ausbeutung, Kinderarbeit und Umweltzerstörung zu verhindern. Durch die erneuten Abschwächungen wird es zum zahnlosen Papiertiger“, so Südwind-Sprecherin Gruber. Südwind appelliert nun an die Mitgliedsländer, Haltung zu beweisen: „Europa darf seine Verantwortung nicht aufgeben. Ein starkes Lieferkettengesetz ist entscheidend, um Menschenrechte und Umwelt in globalen Produktionsnetzwerken zu schützen.“
Schwächungen mit weitreichenden Folgen
Die neue Parlamentsposition demontiert laut Südwind zentrale Schutzmechanismen der CSDDD:
- Geltungsbereich nur mehr für die größten Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro.
- Zivilrechtliche Haftung gestrichen: Betroffene haben im Lieferkettengesetz kaum mehr Möglichkeiten, Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu belangen. Das erschwert Opfern den Zugang zu Gerechtigkeit und schafft Rechtsunsicherheit.
- Klimaschutz gestrichen: Die Verpflichtung zur Umsetzung von Klimatransitionsplänen wurde gestrichen – ein fataler Rückschritt in Zeiten wachsender Klimakrise.
- Sorgfaltspflichten massiv eingeschränkt: Dadurch können gerade in Hochrisikosektoren zentrale Risiken übersehen werden.