Schädliche Weichmacher bei Kindern und Jugendlichen gefunden

Kopie von pro.earth Redaktionsvorlage NEU(1265)

Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichte kürzlich die Ergebnisse einer Untersuchung der Urinproben von Kindern und Jugendlichen aus dem Frühjahr und Sommer 2025. Dabei konnte in 92 Prozent aller Proben das Abbauprodukt eines gefährlichen Weichmachers festgestellt werden, der in der EU aufgrund seiner Fortpflanzungsgefährdung verboten ist. Der Ursprung dafür liegt in UV-Filtern von Sonnencremen. Ab 2027 gelten EU-weit strengere Höchstwerte für Sonnenschutzcremen.

Bereits 2024 Jahren hat das Umweltbundesamt (UBA) Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin von Erwachsenen nachgewiesen. MnHexP ist ein Abbauprodukt des Weichmachers Di-n-hexylphthalat (DnHexP), der als fortpflanzungsschädigend gilt und deshalb in der EU nicht zugelassen ist. Die Funde ließen sich auf eine Verunreinigung eines UV-Filters in Sonnencremes zurückführen. Neben MnHexP sind Menschen weiteren fortpflanzungsschädigenden Weichmachern ausgesetzt, so dass jede vermeidbare Quelle eliminiert werden sollte.

 

„Aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Jahre waren wir nicht überrascht, MnHexP in den Urinproben von Kindern und Jugendlichen zu finden. Was uns jedoch überrascht hat, war der große Anteil belasteter Proben sowie die teils sehr hohen Konzentrationen.“

Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes

Fast alle Proben belastet

Bis zu einem Wert von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin ist nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen. Diesen Wert hat die Kommission Human-Biomonitoring am UBA 2024  von den Ergebnissen 2024 abgeleitet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die tolerable tägliche Aufnahme für DnHexP mit 63 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (µg/kg KG/d) angegeben.

In der aktuellen Kinder- und Jugendstudie ALISE („Aligned Study for Environmental Health“) wurden bisher 259 Urinproben von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren aus den Monaten April bis Juli 2025 untersucht. In 238 der Proben (92 Prozent) wurde MnHexP gefunden. Zwei Studienteilnehmende überschritten mit 83 und 107 µg/L den HBM-I-Wert von 60 µg/L.

 

UV-Filter in Sonnencremen ist Verursacher

Die seinerzeit unmittelbar eingeleiteten Produktuntersuchungen von Sonnencremen bestätigten den Verdacht und ein Patent zur Herstellung des UV-Filters Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat (DHHB) zeigt klar, dass der Weichmacher DnHexP bei der Produktion des UV-Filters entstehen kann. Gleichzeitig wurde bei den Produktuntersuchungen deutlich, dass die Konzentration des Weichmachers im DHHB schwankt und auch Sonnencremes mit dem UV-Filter, aber ohne Verunreinigung, am Markt existieren.

 

Immer mehr Länder verbieten Sonnencremen

Mehrfachbelastung möglich

Di-n-hexylphthalat ist nicht der einzige fortpflanzungsschädigende Stoff, dem Menschen ausgesetzt sind. Beispielsweise lag die Gesamtbelastung gegenüber fortpflanzungsschädigenden Weichmachern in der letzten Studie des UBA an Kindern und Jugendlichen  (GerES V, 2014–2017) bei einem Großteil, insbesondere der jüngeren Kinder, über der von der EFSA (European Food Safety Authority, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) als tolerierbar definierten Aufnahmemenge. Deshalb ist es wichtig, vermeidbare Quellen fortpflanzungsschädigender Stoffe zu eliminieren und wichtige Produkte wie Sonnencreme frei von Verunreinigungen zu halten.

Ökotest: Lebensmittelverpackungen mit Schadstoffen belastet

Dazu sagt Messner: „Kinder und Jugendliche haben eine besonders empfindliche Haut. Die Verwendung von Sonnenschutzmitteln ist und bleibt daher essentiell, um das Risiko von Hautkrebs zu minimieren.“

Wir haben uns mit dem Thema Sonnencreme bereits mehrfach auseinandergesetzt – hier zum Beispiel Bio-Sonnencremen im Vergleich zu herkömmlichen:

Der Geruch von Sommer