EU-Entwaldungsverordnung: Vereinfachungen und Anpassungen
Die EU-Kommission hat am 4. Mai 2026 für das EU-Waldschutzgesetz (EUDR) grünes Licht gegeben. Die Entwaldungsverordnung wurde bereits 2023 mit großer Mehrheit beschlossen und verbietet den Import von Rohstoffen, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die EU-Kommission hatte eine Frist bis Ende April gesetzt, um Anpassungen und weitere Vereinfachungen der EUDR zu prüfen und entsprechende Vorschläge dem Parlament vorzulegen. Die Verordnung bleibt – anders als von manchen Industrievertreter:innen gewünscht – grundsätzlich erhalten und damit wirksam.
Über den Import von Agrarrohstoffen wie Soja, Kakao, Palmöl oder Rindfleisch ist der heimische Konsum eng mit der Abholzung tropischer Wälder verknüpft. Gleichzeitig wirkt sich die globale Entwaldung indirekt auf das Klima in Europa aus und verschärft Extremwetterereignisse wie Hitze und Dürren.
Trotz eines Rückgangs der globalen Waldverluste bleibt die Zerstörung der tropischen Regenwälder auf einem besorgniserregend hohen Niveau, warnt der WWF anlässlich eines Ende April veröffentlichten Berichts des World Resources Instituts. Allein im Jahr 2025 gingen rund 4,3 Millionen Hektar Primärregenwald verloren – eine Fläche etwa so groß wie Dänemark.
Die – sehr umstrittene und von Branchenvertretern als Bürokratiemonster bezeichnete – Entwaldungsverordnung verpflichtet EU-Unternehmen, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen und unter Einhaltung der Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden. Sie umfasst sieben Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse.
Die Europäische Kommission hat mit 30. April ein Informationspaket zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt. Das Paket umfasst unter anderem aktualisierte Leitlinien und FAQs, einen Bericht zur Vereinfachung sowie Anpassungen am EUDR-Informationssystem.
Abbau von Klimaschutzgesetzen in EU geht mit Entwaldungsverordnung weiter
Die Neuerungen im Überblick
- Vereinfachungen des zentralen Berichts
Diese sollen 75% der Compliance-Kosten einsparen, was besonders auf primärerzeugende Kleinst- und Kleinunternehmen, auf Akteure in der nachgelagerten Lieferkette sowie auf Importeure aus Niedrigrisikoländern zutrifft.
- Zwei zentrale Datenbanken
Die Kommission kündigt an, zentrale Datenbanken zu den relevanten Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und zu Zertifizierungssystemen für EUDR-relevante Rohstoffe noch vor Anwendungsbeginn aufzubauen, sodass die einzelnen Unternehmen diese Daten zentral zur Verfügung stehen haben.
- Leitfaden und FAQs werden aktualisiert
Nur mehr der Importeur muss eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben, nachgelagerte Akteure einer Lieferkette müüsen nur noch mit den üblichen Geschäftsdaten, die auf Rechnungen ersichtlich sind, erfasst werden. Für kleine Primärerzeuger:innen aus Niedrigrisikoländern reicht ab sofort eine einmalige einfache Erklärung statt der Sorgfaltserklärung.
- Änderungen im Produktumfang
Löslicher Kaffee sowie bestimmte Palmöl-Derivate einschließlich Seife mit Palmöl sowie gefrorene Rinderzungen sollen in den Produktumfang aufgenommen werden. Häute, Felle und Leder von Rindern sollen gestrichen werden. Begründet wird die Streichung von Leder mit der wirtschaftlich geringen Bedeutung von Rinderhäuten gegenüber Rindfleisch. Erzeugnisse aus Bambus, Rattan oder ähnlichen holzartigen Materialien fallen nicht in den Anwendungsbereich.
Der Anwendungsbeginn bleibt der 30. Dezember 2026. Allerdings gibt es folgende Staffelung:
- Große und mittlere Unternehmen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Holzsektor: 30. Dezember 2026.
- Andere Kleinst- und Kleinunternehmen: 30. Juni 2027.
Reaktionen von Branchenvertretern der Industrie und NGOs
Umwelt-NGOs wie Greenpeace und Südwind kritisieren die Streichung von Leder als Erfolg der Industrielobby. Durch die Leder-Ausnahme werde das Gesetz bereits vor dem Start massiv entwertet, denn die Fakten sprechen eine klare Sprache: Die Rinderzucht ist die treibende Kraft hinter der Vernichtung wertvoller Ökosysteme, insbesondere im brasilianischen Amazonasgebiet. Innerhalb von rund 20 Jahren – zwischen 2001 und 2022 – wurde für neue Weiden weltweit eine Waldfläche so groß wie ganz Spanien gerodet.
Besonders problematisch sei die Situation in Brasilien, so Südwind. Dort ist die Lederindustrie nicht nur ein wirtschaftlicher Schlüsselsektor, sondern auch eng mit Menschenrechtsverletzungen, illegaler Abholzung und Gewalt gegen indigene Gemeinschaften verknüpft. Gleichzeitig ist die Europäische Union ein zentraler Absatzmarkt für Leder: 2020 wurde Leder aus Brasilien im Wert von 2,5 Milliarden Euro in die EU importiert.
Im Gegensatz dazu gehen die Vereinfachungen den Branchenvertretern nicht weit genug. Sie sehen immer noch einen zu großen Bürokratieaufwand auf die Unternehmen zukommen und fordern praxisnahe Umsetzungsmöglichkeiten.
Link
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL „Simplification review on the Regulation (EU) 2023/1115 on the making available on the Union market and the export from the Union of certain commodities and products associated with deforestation and forest degradation (EUDR)“, 4.5.2026
WWF-Studie: Unser Schoko-Hunger treibt Entwaldung in den Tropen massiv voran

