EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von Ewigkeitschemikalie TFA
PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, die synthetisch hergestellt werden – sogenannte „Ewigkeitschemikalien“: Einmal in die Umwelt gelangt, können sie über einen langen Zeitraum, manchmal hunderte Jahre, nicht biologisch abgebaut werden und reichern sich in der Natur sowie im menschlichen Körper an. PFAS sind wasser- und fettabweisend und stecken deshalb in etlichen Alltagsprodukten wie beschichteten Pfannen, Funktionskleidung, Imprägniersprays und Einwegverpackungen.
Die Substanz TFA (Trifluoressigsäure) kommt in der Landwirtschaft und in der Industrie als PFAS-Abbauprodukt vor und wird auch zum Kühlen und Heizen eingesetzt. Sie sei „sehr beständig und sehr mobil“ und berge das Risiko, „eine sehr dauerhafte und weit gestreute Kontamination der Wasserressourcen“ zu verursachen, erklärte die ECHA.
In mehreren europäischen Ländern konnte TFA bereits im Trinkwasser nachgewiesen werden. Wasserverbände plädieren seit Jahren für ein generelles Verbot, weil die Substanz kaum technisch aus dem Wasser entfernt werden kann.
Österreichweit Ewigkeitschemikalie in Trinwasser nachweisbar
Zulassungsvoraussetzungen für TFA-freisetzende Pestizide nicht mehr erfüllt
„Heute ist ein Wendepunkt. Die EU bestätigt: TFA ist keine harmlose Umweltverunreinigung, sondern eine Ewigkeitschemikalie mit schwerwiegenden Gefahreneigenschaften, die sich dauerhaft in der Umwelt anreichert. Nach den Vorgaben der EU-Pestizidverordnung hat das unmittelbare Konsequenzen für PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen. Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr.“
Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000
Grundlage für die Einstufung als fortpflanzungsschädigend waren Studien, in denen TFA bei Kaninchen schwere Fehlbildungen am Fötus und bei Ratten eine Abnahme der Spermienqualität und -zahl ausgelöst hat.

Neue Einstufung hat Folgen für Pestizidzulassungen
Ein Rechtsgutachten des Innsbrucker Europarechtlers Prof. Dr. Peter Hilpold im Auftrag von GLOBAL 2000 kommt zu einem klaren Schluss: Die EU-Pestizidverordnung schließt fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1B grundsätzlich von der Genehmigung aus. Dieses Ausschlusskriterium gilt auch, wenn relevante Abbauprodukte diese Eigenschaften haben. Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung die Behörden, bestehende Zulassungen zu überprüfen und zu widerrufen, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
„Die Behörden können sich nicht weiter auf wissenschaftliche Unsicherheiten berufen. Die entscheidende wissenschaftliche Frage ist mit der veröffentlichten Entscheidung der EU-Chemikalienagentur geklärt. Folglich erfüllen PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen, die Zulassungsvoraussetzungen nicht“, so Burtscher-Schaden.
https://pro.earth/2025/06/14/ewigkeitschemikalie-tfa-in-hoher-dosis-in-brot-nudeln-keksen-usw-nachgewiesen/
https://pro.earth/2025/12/09/einsatz-chemischer-pflanzenschutzmittel-hat-massiv-zugenommen/
Unser pro.earth.Fazit:
Wir sind tatsächlich die einzige Spezies, die ihre Nahrung vergiftet, damit andere Arten sie nicht nutzen können, und sich damit selbst vergiftet. Mahlzeit.
