Hitzefrei? Hitzeschutzregelungen am Arbeitsplatz

Kopie von pro.earth Redaktionsvorlage NEU(1359)

Die hochsommerlichen Temperaturen machen zum wiederholten Male vielen Arbeitnehmer:innen zu schaffen. Vor allem Menschen, die im Freien arbeiten, leiden unter der Hitze. Aber auch in nicht klimatisierten Innenräumen wird der sommerliche Berufsalltag zur qualvollen Herausforderung. Darunter leiden nicht nur die Beschäftigten, sondern auch deren Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit. Doch ab welchen Temperaturen gelten welche Maßnahmen? Kann ich als Beschäftigte:r hitzefrei nehmen? Wir klären über die Regelungen in Deutschland und Österreich auf!

 

Hitze am Arbeitsplatz: Belastung für Körper und Konzentration

Der menschliche Körper benötigt Energie, um seine Kerntemperatur konstant zu halten. Bei hohen Außentemperaturen steigt diese Belastung zusätzlich. Der Körper versucht, überschüssige Wärme über die Hautdurchblutung und das Schwitzen abzugeben. Dieser Prozess benötigt Flüssigkeit und kann bei unzureichender Versorgung zu einer erhöhten körperlichen Belastung führen.

Im Büro zeigen sich die Auswirkungen häufig weniger offensichtlich als bei körperlicher Arbeit im Freien. Typische Folgen können sein:

  • nachlassende Konzentration und Aufmerksamkeit
  • schnellere Ermüdung
  • sinkende Motivation
  • Kopfschmerzen oder Unwohlsein
  • erhöhte Fehleranfälligkeit

Gerade Tätigkeiten, die dauerhaft hohe geistige Aufmerksamkeit erfordern, können durch Hitze beeinträchtigt werden.

 

Deutschland: Schutz vor Gefahren durch Hitze

In Deutschland gibt es kein gesetzliches Recht auf „Hitzefrei“. Arbeitgeber sind jedoch nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, Beschäftigte vor Gesundheitsgefahren durch Hitze zu schützen. Konkretisiert werden diese Pflichten durch die ASR A3.5 „Raumtemperatur“.

Die 3 Temperaturstufen

Ab 26 °C Raumtemperatur

 

Die Temperatur soll möglichst nicht überschritten werden. Ist dies aufgrund hoher Außentemperaturen nicht vermeidbar, soll der Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen, z. B.:

  • Sonnenschutz (Jalousien, Rollläden)
  • Lüften in den frühen Morgenstunden oder nachts
  • Ventilatoren
  • Lockerung der Kleiderordnung
  • Bereitstellung von Trinkwasser

Ab 30 °C Raumtemperatur
Jetzt muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen treffen, um die Hitzebelastung zu reduzieren. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlegen
  • zusätzliche Erholungspausen
  • Ventilatoren oder Klimageräte
  • Sonnenschutz konsequent nutzen
  • kühle Getränke bereitstellen
  • Reduzierung innerbetrieblicher Wärmequellen

 

Ab 35 °C Raumtemperatur

Ein Arbeitsraum gilt grundsätzlich nicht mehr als geeignet. Arbeiten dürfen dort nur noch stattfinden, wenn besondere Schutzmaßnahmen bestehen, beispielsweise:

  • Luftduschen oder technische Kühlung
  • spezielle Hitzeschutzkleidung
  • Entwärmungsphasen oder häufige Pausen in kühlen Räumen.

 

Gibt es Hitzefrei?

Nein. Auch bei 35 °C oder mehr besteht kein automatischer Anspruch, nach Hause zu gehen oder die Arbeit einzustellen. Der Arbeitgeber muss jedoch geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Nur wenn eine erhebliche Gesundheitsgefahr besteht und der Arbeitgeber trotz Hinweisen nichts unternimmt, können weitergehende arbeitsrechtliche Schritte in Betracht kommen.

 

Besonders geschützte Beschäftigte

Für bestimmte Personengruppen gelten strengere Anforderungen an den Arbeitsschutz, unter anderem:

  • Schwangere
  • stillende Mütter
  • gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte
  • ältere Arbeitnehmer

Hier kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, zusätzliche individuelle Schutzmaßnahmen zu treffen.

Kurz zusammengefasst

Raumtemperatur Regelung
bis 26 °C  – soll möglichst nicht überschritten werden
über 26 °C – erste Schutzmaßnahmen sollen erfolgen
über 30 °C  – Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen ergreifen
über 35 °C  – Arbeitsraum grundsätzlich ungeeignet, außer mit besonderen Schutzmaßnahmen

Diese Regelungen gelten für Innenarbeitsplätze wie Büros, Werkstätten oder Produktionshallen. Für Arbeiten im Freien (z. B. Bau, Landwirtschaft oder Straßenbau) gelten ergänzende Vorgaben und Gefährdungsbeurteilungen.

Österreich: Strengere Hitzeschutzverordnung seit Jahesbeginn

In Österreich gelten seit 1. Jänner 2026 neue und strengere Regeln als früher. Dennoch gilt auch hier:

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf „Hitzefrei“. Arbeitnehmer dürfen den Arbeitsplatz wegen Hitze nicht einfach verlassen. Arbeitgeber sind aber verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen.

Die neue Hitzeschutzverordnung von 2026 gilt als Meilenstein im österreichischen Arbeitnehmerschutz, da erstmals verbindliche Schutzmaßnahmen für Arbeiten im Freien vorgeschrieben sind. Für Innenarbeitsplätze fordert die Arbeiterkammer allerdings weiterhin strengere gesetzliche Vorgaben.

Arbeiten in Innenräumen (Büro, Werkstatt, Produktion)

Für Arbeitsräume gelten die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (AStV):
• Bei leichter körperlicher Arbeit soll die Lufttemperatur 25 °C nicht überschreiten.
• Bei normaler körperlicher Arbeit liegt die Obergrenze bei 24 °C.

Können diese Temperaturen aufgrund der Witterung nicht eingehalten werden, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen setzen, etwa:

  • Sonnenschutz
  • Lüften
  • Ventilatoren oder Kühlung
  • organisatorische Maßnahmen wie geänderte Arbeitszeiten oder zusätzliche Pausen

Es gibt jedoch keine fixe Temperatur (z. B. 30 oder 35 °C), ab der automatisch nicht mehr gearbeitet werden darf, wie es in Deutschland durch die ASR geregelt ist. Stattdessen entscheidet die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.

 

Arbeiten im Freien

Hier hat sich seit 2026 viel geändert:

Sobald GeoSphere Austria eine Hitzewarnung Stufe 2 (30–34 °C) ausgibt, müssen Arbeitgeber einen Hitzeschutzplan umsetzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bereitstellung von Trinkwasser
  • Beschattung der Arbeitsplätze
  • Verlagerung der Arbeitszeit in kühlere Stunden
  • häufigere Erholungspausen
  • Reduzierung körperlich schwerer Arbeiten
  • Schutz vor UV-Strahlung

Sonderregelung für die Bauwirtschaft

Für Bauarbeiter gilt zusätzlich:
Bei einer Temperatur von über 32,5 °C kann die Arbeit im Freien eingestellt werden, wenn kein geeigneter kühlerer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Grundlage ist das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber.

Kurz zusammengefasst

Hitzefrei: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch
Innenräume:  Arbeitgeber muss geeignete Maßnahmen gegen Hitze setzen
Arbeiten im Freien: Seit 2026 verpflichtender Hitzeschutzplan ab GeoSphere-Hitzewarnung Stufe 2 (30–34 °C)
Bauarbeiter: Möglichkeit der Arbeitseinstellung ab über 32,5 °C unter bestimmten Voraussetzungen

Unser pro.earth.Fazit:

Durch die stark gestiegene Zahl an Hitzetagen und Tropennächten müssen wir uns besonders in urbanen Ballungszentren intensiv damit beschäftigen, wie wir Gebäude, Produktionsstätten, aber auch Schulen hitzeresistenter und mit welchen begleitenden Maßnahmen zur Erhaltung unserer Gesundheit wir den Berufsalltag auch bei extrem hohen Temperaturen machbar gestalten können. Denn eines ist klar: die Hitzewellen werden in den kommenden Jahren aufgrund der Klimakrise weiter zunehmen.