Weitere positive Schritte im Kampf gegen Fast Fashion

Kopie von pro.earth Redaktionsvorlage NEU(1367)

Frankreich ist EU-weit Vorreiter im Kampf gegen Fast- und Ultra-Fast-Fashion. So hat es entsprechende Gesetze verabschiedet, eine Sonderabgabe auf Fast-Fashion-Produkte erlassen und fördert die textile Kreislaufwirtschaft wie Second Hand, Reparatur- oder Tauschsysteme. Zudem wurde Ende Juni ein Gesetz zum Verbot für Werbung für Fast-Fashion, auch auf Social Media und durch Influencer:innen beschlossen. Neu ist auch der EU-weite Zollaufschlag von drei Euro für Warensendungen bis 150 Euro aus Drittstaaten ab dem 1. Juli 2027.

 

Diese Maßnahmen sind dringend notwendig, um die negativen Folgen der Fast-Fashion-Industrie zu begrenzen. Dazu zählen das extreme Anwachsen weltweiter Müllberge, die meist giftige Produktion von Kunststofffasern, die  – wie Untersuchungen immer wieder aufdecken – viele Chemikalien, auch in der EU verbotene Substanzen, enthalten.

 

Problematik Textilindustrie kurz umrissen

Die Textilindustrie zählt zu den ressourcenintensivsten Branchen weltweit. Besonders die Fast Fashion-Industrie ist einer der größten Verbraucher und Verschmutzer von Wasser, ist ein gewaltiger Emittent von Mikroplastik, trägt zur Schädigung des Klimas bei und verursacht soziale Ungerechtigkeit. Fast Fashion wird häufig unter menschenunwürdigen Bedingungen produziert und mit schwerwiegenden Folgen für Umwelt und Klima.

Zum einen in der Produktion, zum anderen aber auch durch die entstehenden Müllberge. Ganze Regionen im globalen Süden wie zum Beispiel in der Atacama-Wüste sind zu einer Altkleider-Lagerstätte verkommen. Aktuell wird nur rund 1 Prozent aller Altkleidung recycelt. Besonders Fast-Fashion ist meist in so schlechter Qualität produziert, dass es sich weder für Second-Hand-Verkauf noch für Recycling eignet.

EU beschließt neue Vorschriften zur Reduzierung von Textil- und Lebensmittelabfällen

Vielfach bestehen diese Kleidungsstücke aus synthetischen Fasern wie Polyester, also aus fossilen Rohstoffen. Auch die Produktion von Baumwolle verbraucht enorm viele Ressourcen wie Wasser und Boden und funktioniert meist nur durch den intensiven Einsatz von Pestiziden. Dazu kommt, dass beim Waschen von Textilien aus Kunststofffasern jede Menge Mikroplastik entsteht und in den Wasserkreislauf gelangt. Schätzungen zufolge könnten bis 2050 rund 22 Millionen Tonnen Mikroplastik in den Weltmeeren landen.

 

Ein Teil des Problems ist die Vernichtung von nicht verkaufter Ware durch die Unternehmen, da es sie billiger kommt als die Wiederverwertung. Gerade im Onlinehandel ist diese Praxis weit verbreitet – dies wurde durch die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) nun verboten und gilt für große Unternehmen ab 19.Juli 2026.

Das EU-Vernichtungsverbot für Textilien und seine Schlupflöcher

 

Auslagerung der Verantwortung durch Direct-to-Consumer-Prinzip

Durch das sogenannte Direct-to-Consumer-Prinzip liefern asiatische Online-Plattformen wie SHEIN, TEMU und ALIEXPRESS die Ware direkt aus China an Verbraucher:innen in der EU. Rechtlich gelten damit die Käufer:innen als Importierende – und tragen formal die Verantwortung dafür, dass die Produkte den EU-Grenzwerten entsprechen. So entziehen sich die Plattformen bislang der Haftung nach dem EU-Chemikalienrecht.

 

 Gesundheitsrisiken durch Chemikalien

Die Textilproduktion belastet Luft, Gewässer und die Gesundheit derer, die sie tragen. So konnten in importierten Produkten der oben genannten Online-Marktplätzen Schadstoffe oder auffällige chemische Produktionsrückstände durch unterschiedliche Untersuchungen in Frankreich, Deutschland und Österreich nachgewiesen werden.

Im Mai dieses Jahres untersuchte die französische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde DGCCRF 700 Billigprodukte: 70 Prozent der Waren verletzten nationale Regeln, 45 Prozent waren gesundheitsgefährdend.

Sowohl die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als auch Greenpeace Deutschland fanden in der Kleidung, unter anderem auch Kinderkleidung, und in Schuhen potenziell giftige Chemikalien oberhalb der EU-Grenzwerte.

In den Textilien auch gerade für Kinder und Jugendliche finden sich neben PFAS-Chemikalien auch organschädigende und krebserregende Schwermetalle wie Blei, Chrom und Nickel, weitere fortpflanzungsschädigende Weichmacher sowie das lebertoxische Lösungsmittel Dimethylformamid (DMF).

Diese konnten mit verschiedenen Krankheiten in Verbindung gebracht werden, darunter Krebs, Fortpflanzungsstörungen und Wachstumsstörungen bei Kindern sowie einer Schwächung des Immunsystems.

Besonders betroffen sind Arbeiter:innen und die Umwelt in den Produktionsländern. Aber auch Verbraucher:innen kommen über Hautkontakt, Schweiß oder eingeatmete Fasern mit den Chemikalien in Berührung. Beim Waschen und Entsorgen gelangen die Stoffe weiter in Flüsse, Böden und in die Nahrungskette.

Europas Vision für die Textilbranche – weg von Fast Fashion

Modewende à la Française

Frankreich will den ökologischen Fußabdruck von Billigmode sichtbar und kostenwirksam machen. Vorgesehen sind u. a.:

  • Öko-Abgabe für Fast-Fashion-Produkte, abgestuft nach Umwelt- und Sozialbewertung
  • Verbot von Werbung für Kleidung, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllt
  • Verpflichtende Kennzeichnung zu Herkunft, ökologischen Auswirkungen und Lebensdauer
  • Förderung von Reparaturangeboten und Second-Hand-Modellen
  • Einführung einer Paketabgabe, die durch die EU-weite Regelung ab 1.Juli 2026 abgelöst wurde

Der Fokus liegt dabei nicht nur auf der Produktion, sondern explizit auf dem Geschäftsmodell: Massenhafte Neueinführungen von Artikeln im Stundentakt, aggressive Preisaktionen und extrem kurze Produktlebenszyklen sollen strukturell unattraktiv gemacht werden.

Der Gestzesentwurf, der Werbung für Fast Fashion auf allen Kanälen, auch durch Influencer und andere Social Media Kanäle, verbietet und mit Strafen belegt, ist Ende Junidurch den Senat gegangen und somit angenommen wurden.

Darüber hinaus soll pro Artikel Fast Fashion eine Kompensation für die Umweltsünde eingehoben werden. Dieses Gesetz richtet sich stark gegen die großen asiatischen Billigstanbieter Temu und Shein. „Wir zwingen die Anbieter, in all ihren französischen Onlineauftritten mit Bannern auf die ökologischen Folgen ihres Geschäfts aufmerksam zu machen“, sagt Abgeordnete Anne-Cécile Violland von der Partei Horizons, die den Entwurf eingebracht hatte.

Auch verpflichtende Informationen zu Herkunft, Umweltschäden und Lebendauer soll Kundinnen und Kunden aufklären und zu einer Verhaltensänderung führen, sodass diese weniger Billigkleidung zu kaufen und sie lieber ausbessern oder weiterverkaufen anstatt wegzuwerfen.

„Dieser Text ist ein entscheidender erster Schritt“, sagte Violland, die den Gesetzentwurf vor gut zwei Jahren eingebracht hatte. „Er muss Europa den Weg weisen.“

Beim EU-Umweltrat im Juni in Luxemburg forderten Frankreich, Deutschland und die Niederlande ein koordiniertes europäisches Vorgehen gegen Ultra-Fast-Fashion. Auch Slowenien und Dänemark unterstützten die Initiative.

 

EU: Pauschale Zollabgabe ab 1.Juli 2026

Ab 1. Juli wird eine pauschale Zollabgabe von drei Euro pro Artikelkategorie für alle Kleinsendungen aus Ländern außerhalb der EU fällig. Bisher fiel für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro lediglich eine Einfuhrumsatzsteuer, aber kein Zoll an. Die neue EU-Zollregelung verteuert auch Bestellungen bei großen Online-Marktplätzen wie Shein, Temu oder AliExpress. Für Moritz Jäger-Roschko, Greenpeace-Experte für Kreislaufwirtschaft und Textilien, greift der Schritt zu kurz:

Im vergangenen Jahr sind in der EU 5,8 Milliarden Kleinsendungen aus dem Online-Handel angekommen – etwa 16 Millionen Pakete am Tag. Damit die Massen an Onlinebestellungen nicht weiter ein Sicherheitsrisiko darstellen, muss die EU Plattformen wie Shein und Temu konsequent in die Verantwortung nehmen. Nur so können die Verbraucher:innen und die Umwelt vor gefährlichen Produkten geschützt werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht darin ebenfalls ein wichtiges Signal für fairere Wettbewerbsbedingungen, warnt jedoch vor überzogenen Erwartungen. Um dem Ultra-Fast-Fashion-Geschäftsmodell tatsächlich wirkungsvoll entgegenzutreten, müsse Umweltminister Schneider ein nationales Textilgesetz mit ambitionierten Umweltkriterien festlegen.

„Drei Euro Zollaufschlag werden den Billigrausch mit Produkten von Shein und Temu nicht stoppen. Solange Unternehmen Milliarden kurzlebiger Kleidungsstücke ohne die Berücksichtigung ökologischer Folgekosten auf den europäischen Markt bringen können, bleibt der Wettbewerb zulasten von Umwelt und Klima verzerrt. Mit dem geplanten Textilgesetz hat Bundesumweltminister Schneider die einzigartige Chance, ein Anti-Fast-Fashion-Gesetz zu schaffen. Dafür müssen die Herstellerbeiträge konsequent an verbindliche Umweltkriterien gekoppelt werden. Wer giftige, kurzlebige und schwer recycelbare Textilien verkauft, muss massiv höhere Beiträge zahlen als Hersteller langlebiger, schadstoffarmer und kreislauffähiger Kleidung. Erst wenn Umweltkosten konsequent im Produktpreis berücksichtigt werden, verliert Ultra-Fast-Fashion ihren künstlichen Preisvorteil.“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH