Heizungstausch: Neue Förderbedingungen und Verschiebung der Filterpflicht

Kopie von pro.earth Redaktionsvorlage NEU(1379)

Die deutsche Bundesregierung beendete Anfang Juli überraschend den Förderbonus für neue, klimafreundliche Heizungen und verschiebt das Inkrafttreten eines strengeren Staub-Grenzwertes um mehr als ein Jahr auf den 1. Oktober 2027. Grund war die Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Seit dem 21. Juli 2026 sollte die Antragstellung wieder möglich sein, allerdings zu geänderten Förderbedingungen.

 

Gefördert wird der Umstieg von fossilen Heizsystemen auf: Solarthermische Anlgane, Wärempumpen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, Wasserstoffähige Heizstoffanlagen, innovative Heiztechniken sowie der Gebäudenetzanschluss und der Wärmenetzanschluss.

Besonders beim Heizungstausch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) EM sinken künftig mehrere zentrale Förderbausteine, wie die maximal förderfähigen Kosten, Boni und Einkommensgrenzen.

 

Hier ein Überblick über die Änderungen

Einfamilienhäuser

  • Maximale förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch sinken von 30.000 € auf 28.000 € und danach alle sechs Monate um weitere 750 €.

So können Eigentümer eines Einfamilienhauses beispielsweise in der niedrigsten Einkommensklasse maximal einen Zuschuss in der Höhe von 22.400 Euro erhalten (das entspricht 80 % von 28.000 Euro).

  • Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus startet nach der Reform bei 20 % und sinkt anschließend alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Bei Antragstellung ab dem 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.

  • Einkommensbonus

Zu der für alle geltenden Grundförderung von 30% kommen je nach jährlichem Haushaltseinkommen unterschiedlich hohe Boni hinzu, wobei durch die Neustaffelung höhere Einkommen weniger und niedrige Einkommen mehr Boni als zuvor erhalten.

Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt und beträgt bei einem jährlichen Haushaltseinkommen:

      • bis zu 30.000 Euro –  40 % Bonus
      • zwischen 30.000 und 40.000 Euro  –  30 % Bonus
      • zwischen 40.000 und 50.000 Euro  –  10 % Bonus (neu hinzugekommen)
      • ab 50.000 Euro kein Bonus sondern Grund

Neu ist außerdem ein Kinderzuschlag: Haushalte mit minderjährigen Kindern (mindestens ein Kind unter 18 Jahre) können 10.000 € vom anzusetzenden Einkommen abziehen. jetzt nur noch 46 Prozent statt den bisher möglichen 55 Prozent.

  • Die Auswertung der Deutschen Sanierungsberatung von über 1.000 echten Wärmepumpen-Angeboten ergibt eine durchschnittliche Förderung von  54 %. Bei besten Bedingungen sind maximal sogar 80 % Förderung möglich.

 

Die Förderhöhe sinkt deutlich, je später der Heizungstausch stattfinden soll. Daher sollte man, wenn man eine alte Öl- oder Gasheizung tauschen möchte, die Förderung jetzt prüfen lassen.

 

Mehrfamilienhäuser

Für Mehrfamilienhäusern gilt folgende maximale Höhe der Förderkosten je nach Anzahl der Wohneinheiten (WE)

  • 1. Wohneinheit (WE): 28.000 Euro
  • 2. – 6. WE: je 15.000 Euro
  • ab 7. WE: je 8.000 Euro

Der Staat übernimmmt maximal 80 Prozent der Kosten in Form eines Zuschusses, wobei dieser sich ebenso alle sechs Monate ändert wie bei Einfamilienhäusern.

 

Kritik an neuer Regelung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den überraschend beendeten Bonus für Biomasseheizungen mit Partikelfilter und geringerem Feinstaubausstoß in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zeitgleich wurden die Abgasvorschriften für alle geförderten Holzheizungen so verändert, dass ein deutlich strengerer Staub-Grenzwert – und damit faktisch eine Filterpflicht – erst mehr als ein Jahr später, ab 1. Oktober 2027, in Kraft tritt.

In der Zwischenzeit würden zehntausende neue Holzheizungen verbaut und die Bundesregierung riskiere durch die fatalen Fehlanreize einen Anstieg der Feinstaubbelastung, anstatt diese – wie aus gesundheitlichen und klimapolitischen Gründen geboten – zu verringern, erklärt die DUH in einer Aussendung.

„Die Feinstaubbelastung in Deutschland war im Jahr 2023 geschätzt für mehr als 57.000 Todesfälle verantwortlich. Mit jedem weiteren Tag, an dem die Bundesregierung wirksame Maßnahmen für die Saubere Luft verschleppt, riskiert sie mutwillig Menschenleben. Das muss umgehend korrigiert werden – notfalls werden wir die Bundesregierung mit unserer Klage auf ein wirksames Nationales Luftreinhalteprogramm, die am 16. September am Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird, zu einer sofortigen Emissionsminderung verpflichten.“ , kritisierte Jürgen resch, Bundesgeschäftsführer der DUH

 

Link

Förderinformationen KFW zu Heizungstausch (Zuschuss Nr 458)