Ein wichtiger Schritt: EU beschließt Reduktion von Methanemissionen

Wenige Wochen vor der Weltklimakonferenz COP28 haben sich das Europäische Parlament und die EU-Staaten am 15. November 2023 auf neue Regeln zur Eindämmung der Methanemissionen im EU-Energiesektor und bei Energieimporten geeinigt. Methan ist nach Kohlendioxid der zweitgrößte Verursacher des Klimawandels und ein starker Luftschadstoff. Die erste EU-weite Methanverordnung zielt darauf ab, die vermeidbare Freisetzung von Methan in die Atmosphäre zu stoppen und Methanlecks durch in der EU tätige Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft zu minimieren.

Methanemissionen ohne zusätzliche Kosten verringern

Methan ist nach Kohlenstoffdioxid das zweitwichtigste Treibhausgas, 25 mal schädlicher als Kohlendioxid und für 24 Prozent der Erderwärmung verantwortlich. Laut Weltklimarat IPCC kann das Ziel einer Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad nur mit raschen und wirksamen Maßnahmen zur Methanreduktion erreicht werden. Im Energiesektor könnten 75 Prozent der Methanemissionen ohne zusätzliche Kosten verringert werden.

Auf Initiative u.a. der Europäischen Union haben sich über 100 Staaten auf den UN-Klimakonferenzen 2021 und 2022 zum Global Methane Pledge verpflichtet: Ziel ist eine Verringerung von Methanemissionen um mindestens 30 Prozent bis 2030.

 

Der Kampf gegen Methanemissionen ist eine Politik, von der alle profitieren. Sie ist gut für unseren Planeten und gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, begrüßte der für den Europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission Maroš Šefčovič die Einigung. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der europäischen und internationalen Energiewirtschaft, um sicherzustellen, dass diese Vorschriften rasch und wirksam umgesetzt werden.

 

„Methan war ein blinder Fleck unserer Klimastrategie. Das ist jetzt nicht mehr der Fall! Ein weiterer Teil des Green Deals ist vereinbart und wir sind stolz darauf, dies wenige Tage vor der COP 28 erreicht zu haben“, meine dazu der EU-Abgeordnete Pascal Canfin, Vorsitzender des Umweltausschusses und Berichterstatter für die Methanverordnung, die Einigung auf der Social Media-Plattform X.

 

Was beinhaltet die neue Verordnung?

Die Verordnung, auf die sich EU-Staaten und Parlament geeinigt haben, sieht für Anlagen innerhalb der EU folgendes vor:

  • Berichterstattung: Sie verpflichtet die Betreiber, regelmäßig über die Quantifizierung und Messung von Methanemissionen an der Quelle zu berichten, und zwar auch für nicht-operative Anlagen;

 

  • Methanlecks reparieren: Sie verpflichtet die Öl- und Gasunternehmen, ihre Anlagen regelmäßig zu überprüfen, um Methanlecks auf dem Gebiet der EU innerhalb bestimmter Fristen zu identifizieren und zu reparieren;

 

  • Entlüften und Abfackeln: Sie verbietet die routinemäßige Entlüftung und das Abfackeln im Öl- und Gassektor und beschränkt die nicht routinemäßige Entlüftung und das Abfackeln auf unvermeidbare Umstände, z. B. aus Sicherheitsgründen oder im Falle einer Fehlfunktion der Anlagen;

 

  • Ab 2027 wird das Abfackeln im Steinkohlebergbau eingeschränkt, und nach 2031 treten strengere Bedingungen in Kraft;

 

  • Sie verpflichtet Unternehmen im Öl-, Gas- und Kohlesektor, ein Inventar stillgelegter, inaktiver, verschlossener und aufgegebener Anlagen wie Bohrlöcher und Bergwerke zu erstellen, ihre Emissionen zu überwachen und einen Plan zur schnellstmöglichen Verringerung dieser Emissionen zu verabschieden.

 

 

Schrittweise Einführung auch bei fossilen Energie-Importen

Die EU importiert einen großen Teil des von ihr verbrauchten Öls, Gases und der Kohle. Die Ausweitung der Maßnahmen auf  Energieproduktionsstätten im Ausland war ein erbitterter Streitpunkt in den Trilog-Verhandlungen. Mit der neuen Methan-Verordnung werden auch die mit Importen verbundenen Methanemissionen in Angriff genommen.

 

Diese Maßnahmen werden allerdings schrittweise eingeführt mit einer Übergangsfrist bis 2030. „Erst dann soll es ein verbindliches Reduktionsziel und die Möglichkeit von Sanktionen geben, wenn die Importe den Methan-Grenzwert überschreiten. Bis dahin (ab 2027) sollen auch Gas- und Ölexporteure außerhalb der EU zumindest Monitoring- und Berichtspflichten erfüllen. Die Position des EU-Parlaments sah vor, bereits ab 2026 auch bei fossilen Importen die gesamte Lieferkette einzubeziehen, konnte sich aber letztlich nicht durchsetzen.“ schreibt dazu der deutsche Naturschutzring.

 

Konkret:

  • Es wird eine Methan-Transparenzdatenbank eingerichtet, in der Daten über Methanemissionen, die von Importeuren und EU-Betreibern gemeldet werden, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden;

 

  • Die Kommission wird verpflichtet, Methanleistungsprofile von Ländern und Unternehmen zu erstellen, damit die Importeure fundierte Entscheidungen über ihre Energieeinfuhren treffen können;

 

  • Die Kommission wird außerdem ein globales Instrument zur Überwachung der Methanemittenten und einen Schnellwarnmechanismus für besonders hohe Emissionen einrichten, der Informationen über Ausmaß, Häufigkeit und Standort von Quellen mit hohen Methanemissionen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU enthält. Im Rahmen dieses Instruments wird die Kommission in der Lage sein, von den betroffenen Ländern umgehend Informationen über Maßnahmen zur Behebung dieser Leckagen anzufordern;

 

  • Ab Januar 2027 schreibt die Verordnung vor, dass neue Importverträge für Öl, Gas und Kohle nur abgeschlossen werden können, wenn die Exporteure dieselben Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungspflichten erfüllen wie die EU-Produzenten. Die Verordnung wird eine Methodik für die Methanintensität und Höchstwerte festlegen, die bei neuen Verträgen für Öl, Gas und Kohle einzuhalten sind.

 

Diese neuen Transparenzverpflichtungen für internationale Partner werden die bilateralen und multilateralen Dialoge der EU mit globalen Energiepartnern beeinflussen. Mehr als 150 Länder haben den EU-initiierten Global Methane Pledge unterzeichnet, mit dem Ziel, die Methanemissionen bis 2030 um 30 Prozent.

Umweltorganisationen begrüßen Methanverordnung, fordern aber Nachbesserungen

Die heutige Einigung auf eine Methanverordnung, die die gesamte fossile Lieferkette abdeckt, ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiges Signal für die kommenden Klimaverhandlungen in Dubai. Damit zeigt die EU, dass sie bereit ist, Verantwortung für die massiven Klimaschäden in ihren fossilen Lieferketten zu übernehmen, schreibt die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Problematisch sind hingegen neue Schlupflöcher für fossile Infrastrukturbetreiber in Europa, die die Kontrollpflichten abschwächen. Importe von Fracking-LNG in die EU sollen aber durch die Verordnung ab 2030 nicht mehr möglich sein und bereits ab 2027 müssen Exporteure ambitionierte Reporting-Standards erfüllen – das sollte auch den internationalen Öl- und Gaskonzernen zu denken geben, die solche Projekte immer noch im großen Stil vorantreiben.

Damit ist der Global Methane Pledge, dem sich die EU und die Bundesregierung verpflichtet haben, aber noch lange nicht erfüllt. Die Methanverordnung, die sich nur auf den Energiesektor bezieht, muss jetzt dringend mit Maßnahmenpaketen für die Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft ergänzt werden.“, so DUH.

 

„Die Einigung ist ein positiver Schritt nach vorn. Die EU hat heute einen Sieg errungen, der im Vorfeld der COP28 eine echte Führungsrolle beim Klimaschutz demonstriert“, sagte Alessia Virone von Clean Air Task Force (CATF), Die vorläufige Einigung sehe vielversprechend aus, aber der Teufel stecke bei vielen wichtigen Bestimmungen wie Sanktionen oder Lecksuche und -reparatur im Detail, so CATF weiter.

 

Auch das Climate Action Network (CAN) Europe kritisierte die wenig ambitionierte Einigung: „Die Anwendung eines Methanintensitätsziels erst drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung ist viel zu wenig und zu spät, da die Methanemissionen von Erzeugern außerhalb der EU bis zum Jahr 2030 gefährlich hoch bleiben könnten“, so Esther Bollendorf, leitende Expertin für Gaspolitik bei CAN. Die EU-Kommission müsse nun bei der Ausarbeitung des delegierten Rechtsakts ehrgeizig vorgehen und die Mitgliedstaaten müssten sich um eine rasche Verabschiedung bemühen.

 

Weiterführende Links:

EU Pressemitteilung zu Methanverordnung

Pressemitteilung der Berichterstatterin des EU-Parlaments Jutta Paulus

DNR zu Methanverordnung