Ab 2023 tritt der CBAM in Kraft – er soll Waren aus Staaten mit geringen Klimaschutzauflagen mit denen aus Europa vergleichbar machen.

 

Im sogenannten Trilog zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission hat sich die EU in der Nacht auf Dienstag auf einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) geeinigt.

Der CBAM ist ein sehr wichtiger Teil der Beschlüsse zum FitFor55 Paket, mit dem die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern will.

 

Ziel: vergleichbare Preise

Aus Drittländern importierte Waren aus bestimmten emissionsintensiven Sektoren wie Stahl oder Aluminium sollen über den CBAM künftig einem CO2-Preis unterliegen.

Ziel der Regelung ist es, vergleichbare Preise für Importgüter und in der EU produzierte Güter zu schaffen.

Die Wettbewerbsfähigkeit von Europas Industrie soll so geschützt und verhindert werden, dass die europäische Industrie durch billigere Waren aus Ländern mit schwächeren Klimaschutzstandards unterboten wird.

Der Zoll wird von China und anderen Niedriglohnländern, in denen es nicht so strengen Umweltvorschriften gibt wie in der EU, scharf kritisiert.