Kinderrechte stärken Klimaklage

Heute reichen zwölf Kinder und Jugendliche eine Klimaklage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof unter Berufung auf ihre verfassungsmäßig verankerten Kinderrechte ein, weil das unzureichende Klimaschutzgesetz von 2011 ihr Recht auf ein sicheres Leben gefährdet.

 

“Wir Kinder und Jugendliche möchten nicht länger dabei zusehen, wie die Politik unsere Zukunft verbaut. Wir ziehen vor Gericht, denn so wie unsere Eltern haben auch wir Kinder das Recht auf eine Welt, in der wir sicher und glücklich leben können. Die Kinderrechte und die Verfassung sind auf unserer Seite”, sagt die 14-jährige Klägerin Smilla.

Die Kinder argumentieren damit, dass das jetzige Klimaschutzgesetz aufgrund gravierender Mängel nicht zum Rückgang der Treibhausgasemissionen führt und daher nicht in der Lage ist, die Kinder vor den lebensbedrohlichen Folgen der Klimakrise zu schützen. Damit ist das Klimaschutzgesetz aus ihrer Sicht verfassungswidrig.

Es ist eine beispiellose Klimaklage, die weitreichende Folgen haben könnte.

Fridays for Future Vienna

 

Anwältin Michaela Krömer, die die Kinder vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt, meint zur Klage: “In Österreich haben Kinder eigene, ganz spezielle Verfassungsrechte. Diese Rechte legen unmissverständlich fest, dass das Wohl der Kinder auch im Sinne der Generationengerechtigkeit geschützt werden muss. Kinder haben somit ein Recht auf aktiven Schutz vor den Folgen der Klimakrise. Ein Klimaschutzgesetz, das keine Reduktionsziele und Verbindlichkeiten kennt, verletzt diese Verfassungsrechte. Der gegenwärtige Schein-Klimaschutz macht die Klimakrise zur Kinderkrise.”

 

Fridays For Future und der Verein CLAW – Initiative für Klimarecht hoffen darauf, dass mit ihrer Klage Teile des Klimaschutzgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben werden und eine neues, wirksames Klimaschutzgesetz durch die Regierung beschlossen wird.

 

Kinderrechte in der Verfassung

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern – Artikel 1

 

Auch in anderen Ländern wie Deutschland und Protugal gab und gibt es Klimaklagen von Kindern. Besonders an der österreichischen Situation ist die starke Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung, was die Erfolgschancen dieser Klage erhöht.

 

Quelle:

Fridays for Future Österreich FFF

 

Bild ©️ Julian Kragler (Quelle FFF)