Was kommt bezüglich Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäische Unternehmen zu?
10. Juni 2023
Die Nachhaltigkeitsbilanz für klein- und mittelständische Unternehmen innerhalb der EU wird ab 2024 verpflichtend – für große börsennotierte Unternehmen ist sie bereits Teil der jährlichen Berichterstattung. Die Sprache ist von der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), auf deutsch der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Direktive ist eine grundlegende Erweiterung der bereits existierenden NFRD (Non-Financial Reporting Directive), weil sie die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen erhöht.
Wen betrifft es ab wann ?
- 1. Januar 2024 für börsennotierte, große Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen (erste Berichterstattung 2025)
- ab 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen, wenn 2 der 3 Kategorien erfüllt sind (erster Bericht 2026)
- mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen
- einen Netto-Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro
- und mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen
Was muss in dem Nachhaltigkeitsbericht enthalten sein?
Es müssen Kennzahlen aus den Bereichen Environment, Social und Governance veröffentlicht werden, sowie Kennzahlen zur EU-Taxonomie (z.B. dem taxonomiefähigem Umsatz in Prozent).Dieser Bericht enthält im Bereich Umwelt
- Klimaschutz, auch in Bezug auf Scope-1-, Scope-2- und gegebenenfalls Scope-3-Treibhausgasemissionen**
- Anpassung an den Klimawandel
- Wasser- und Meeresressourcen
- Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft
- Verschmutzung
- Biodiversität und Ökosysteme
Die Treibhausgasbilanz näher erklärt
- Scope-1-Emissionen umfassen die direkten Emissionen aus eigenen Quellen, also beispielsweise aus eigenen Kraftwerken oder dem unternehmensinternen Fuhrpark.
- Scope-2-Emissionen decken indirekte Emissionen aus der bezogenen und verbrauchten Energie (Strom, Wärme) ab.
- Scope-3-Emissionen umfassen alle indirekten Emissionen, die vor- und nachgelagert (entlang der Wertschöpfungskette) entstehen. Dazu zählen Emissionen aus Transport und Lieferung, Abfallentsorgung, dem Pendeln von Mitarbeiter*innen, aber auch alle gekauften Waren und Dienstleistungen und getätigte Investitionen. (Quelle: Wienenergie)
Im Bereich Sozial- und Menschenrechtsfaktoren
- Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
- Arbeitsbedingungen, einschließlich sicherer Beschäftigung, Arbeitszeit, angemessene Löhne, sozialer Dialog, uvm
- Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten, demokratischen Grundsätze und Standards
Im Bereich Governance-Faktoren
- die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
- die Hauptmerkmale der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme des Unternehmens in Bezug auf den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Beschlussfassung
- Unternehmensethik und Unternehmenskultur
- Tätigkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Ausübung seines politischen Einflusses, einschließlich seiner Lobbytätigkeiten;
- die Pflege und die Qualität der Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Gemeinschaften, die von den Tätigkeiten des Unternehmens betroffen sind, einschließlich Zahlungspraktiken