Was kommt bezüglich Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäische Unternehmen zu?

Die Nachhaltigkeitsbilanz für klein- und mittelständische Unternehmen innerhalb der EU wird ab 2024 verpflichtend – für große börsennotierte Unternehmen ist sie bereits Teil der jährlichen Berichterstattung. Die Sprache ist von der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), auf deutsch der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Direktive ist eine grundlegende Erweiterung der bereits existierenden NFRD (Non-Financial Reporting Directive), weil sie die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen erhöht.  

Wen betrifft es ab wann ?

  • 1. Januar 2024 für börsennotierte, große Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen (erste Berichterstattung 2025)
  • ab 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen, wenn 2 der 3 Kategorien erfüllt sind (erster Bericht 2026)
    • mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen
    • einen Netto-Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro
    • und mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen
 

Was muss in dem Nachhaltigkeitsbericht enthalten sein?

Es müssen Kennzahlen aus den Bereichen Environment, Social und Governance veröffentlicht werden, sowie Kennzahlen zur EU-Taxonomie (z.B. dem taxonomiefähigem Umsatz in Prozent).  

Dieser Bericht enthält im Bereich Umwelt

  1. Klimaschutz, auch in Bezug auf Scope-1-, Scope-2- und gegebenenfalls Scope-3-Treibhausgasemissionen**
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Wasser- und Meeresressourcen
  4. Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft
  5. Verschmutzung
  6. Biodiversität und Ökosysteme

Die Treibhausgasbilanz näher erklärt

  • Scope-1-Emissionen umfassen die direkten Emissionen aus eigenen Quellen, also beispielsweise aus eigenen Kraftwerken oder dem unternehmensinternen Fuhrpark.
  • Scope-2-Emissionen decken indirekte Emissionen aus der bezogenen und verbrauchten Energie (Strom, Wärme) ab.
  • Scope-3-Emissionen umfassen alle indirekten Emissionen, die vor- und nachgelagert (entlang der Wertschöpfungskette) entstehen. Dazu zählen Emissionen aus Transport und Lieferung, Abfallentsorgung, dem Pendeln von Mitarbeiter*innen, aber auch alle gekauften Waren und Dienstleistungen und getätigte Investitionen. (Quelle: Wienenergie)
 

Im Bereich Sozial- und Menschenrechtsfaktoren

  1. Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
  2.  Arbeitsbedingungen, einschließlich sicherer Beschäftigung, Arbeitszeit, angemessene Löhne, sozialer Dialog, uvm
  3. Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten, demokratischen Grundsätze und Standards

Im Bereich Governance-Faktoren

  1. die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
  2. die Hauptmerkmale der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme des Unternehmens in Bezug auf den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Beschlussfassung
  3.  Unternehmensethik und Unternehmenskultur
  4. Tätigkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Ausübung seines politischen Einflusses, einschließlich seiner Lobbytätigkeiten;
  5. die Pflege und die Qualität der Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Gemeinschaften, die von den Tätigkeiten des Unternehmens betroffen sind, einschließlich Zahlungspraktiken

Das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit

Es gilt der Grundsatz der Doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality), was bedeutet, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, „sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Bislang musste nur dann über Sachverhalte berichtet werden, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen“, so die CSR-in-Deutschland-Website. Anders gesagt bedeutet es, dass Unternehmen darüber berichten müssen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihre eigene Leistung, Position und Entwicklung auswirken (Outside-in-Perspektive). Gleichzeitig müssen sie auch darüber berichten, wie sich diese Themen auf die Menschen, die Stakeholder und die Umwelt auswirken (Inside-Out-Perspektive) .d.h. negative und positive Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und Chancen und Risiken durch Umfeldveränderungen für das Unternehmen. Sachverhalte sind als wesentlich einzustufen, wenn sie entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Gesichtspunkten wesentlich sind.