David gegen Goliath – und doch wird Klimaschutz zum Menschenrecht

Das Urteil des EGMR gegen die Schweiz ist hinlänglich bekannt, doch was bedeutet es? Die Tatsache, dass kein einziger Mitgliedsstaat ausreichende Maßnahmen trifft um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen, könnte sich damit vielleicht ändern.

Ist Klimaschutz ein Menschenrecht?

Erstmalig vermischt das Urteil des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) diese beiden Bereiche. Argumentiert wurde mit zentralen Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, die auf der Verpflichtung der Staaten zum Schutz der Menschen vor den Auswirkungen der Klimakrise basieren.

Der EGMR unterstreicht mit seinem Urteil diese Sichtweise und nimmt seine Position wahr, das Recht des Einzelnen auf einen ganzen Staat umzumünzen und ihn so intensiv in die Klimaschutz-Pflicht zu nehmen.

Eine Unterlassung adäquater Maßnahmen ist im Umkehrschluss eine Menschenrechtsverletzung.

 

Wendepunkt in der Klimapolitik?

Das Urteil könnte ein absoluter Wendepunkt in der Klimapolitik sein.

Paul Gragl, Professor für Europarecht an der Universität Graz sagt dazu: „Das Urteil ist wegweisend. Das Gericht hält fest: ‚Den Staat trifft eine positive Verpflichtung, etwas gegen den Klimawandel zu tun.‘ Das gab es so noch nie. Das ist ein durchsetzbares Recht.“

„In Österreich steht die Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang. Das heißt, in Zukunft könnte man Verletzungen vor dem Verfassungsgerichtshof einklagen“, führt Prof. Gragl weiter aus.

So könnte die Beurteilung eines ähnlichen Falls, den es im vergangenen Jahr in Österreich gab, heute anders ausfallen.

Zwölf Kinder und Jugendliche klagten damals die Republik, wegen Gefährdung ihrer Zukunft durch mangelnde Klimaschutzmaßnahmen der Österreichischen Bundesregierung. Der Verfassungsgerichtshof hatte die Klage jedoch abgewiesen.

Können Gerichte das Klima, oder besser, die Menschheit retten?

Eher nicht. Dazu braucht es auf jeden Fall politische Entscheidungen. Verliert die Politik aber die Ziele aus den Augen, kann die Justiz nun eingreifen.

Eine bahnbrechende Entwicklung ist das allemal.