Angesichts der steigenden Energiepreise verwenden immer mehr Haushalte Holzöfen als Zusatzheizung. Dies ist aus klimatechnischer Sicht nicht unbedenklich, weil bei der Verbrennung im Holzofen gesundheitsschädlicher Ruß und Feinstaub entstehen. In Deutschland allein gibt es mehr als 14 Millionen Holzöfen. Die Feinstaubbelastung wird dadurch stärker vorangetrieben als durch Autos. 

 

Die Erste Bundesimissionsschutzgesetz-Verordnung reglementiert u.a. Feinstaubhöchstwerte, Brandschutz und Wandabstand für kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Während neuere Öfen bereits den strengen gesetzlichen Vorschriften entsprechen, müssen die Feinstaubemissionen aller Kaminöfen, die vom 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 eingebaut wurden, am 31.12.2024 den gesetzlich vorgegebenen Emmisionswerte entsprechen oder stillgelegt werden.

 

Mit dem richtigen An- und Einheizen kann jedeR OfenbesitzerIn die Feinstaubbelastung so gering wie möglich halten:

Grundlegendes:

  • Das Holz muss gut trocken sein (maximal 15-20% feuchtigkeit), dh es muss mindestens zwei Jahre getrocknet worden sein
  • Hartholz brennt ausdauernder als Weichholz, der Holzdurchmesser sollte kleiner als 10cm sein
  • Scheiter sollten kürzer als der Ofeninnenraum sein
  • Nur unbehandeltes Holz verwenden
  • Verbrennung von Abfall ist strafbar und gesundheitsgefährdend
  • Ofen muss regelmäßig gereinigt und überprüft werden

Anheizen:

  • Das Holz mit genügend Zwischenraum  – locker – stapeln, die dickeren Scheiter unten, den Raum nicht voll füllen um genügend Luftzirkulation zuzulassen – je heißer das Holz verbrennt, desto weniger Feinstaub, dazu benötigt man genügend Luftzufuhr
  • Anheizen nur mit ökologischen Anzündhilfen, KEIN Papier oder Karton verwenden
  • Anzündhilfe oben am Stapel platzieren und anzünden

Luftzufuhr:

  • beim Anheizen Luftklappen ganz öffnen
  • Danach im unteren Bereich des Glutraums die Luftzufuhr drosseln
  • Sobald nur noch Glut vorhanden ist, Luftzufuhr schließen

Nachlegen:

  • Bei Kachelöfen muss erst nach vielen Stunden (8-10h) nachgelegt werden, und zwar wenn die Glut den Rost gerade noch bedeckt