Was ändert sich im Jahr 2023?

Einige gesetzliche Änderungen im Nachhaltigkeitsbereich stehen für uns im Jahr 2023 an. Wir geben einen Überblick für Deutschland und Österreich ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Was beide Länder gleichermaßen trifft, ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) für Unternehmen, die ab 2023 alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter betrifft, sofern sie entweder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro aufweisen.

 

In Deutschland

  • Erneuerbaren-Energie-Gesetz EEG 2023: Der Betrieb von Photovoltaikanlagen wurde ab 1.1.2023 vereinfacht, so kann nun ersatzweise zur Montage am Dach die Anlage auch im Garten montiert werden. Darüber hinaus haben sich die Vergütungssätze erhöht.

 

  • Das 49-Euro-Ticket: Ab dem Frühjahr 2023 soll man in ganz Deutschland öffentliche Nahverkehrsmittel um 49 Euro pro Monat nutzen können.

 

  • Neue Tierwohl-Kennzeichnung für Schweinefleisch: Ab Sommer 2023 gibt es eine Kennzeichnungspflicht für die Haltung von Schweinen, die in Deutschland gehalten wurden. Tierschutzorganisationen kritisieren das Tierwohl-Label, weil ihrer Meinung nach die Missstände in der Massentierhaltung nicht verbessert werden.

 

  • Mehrwegpflicht: Bei mitnehmbarem Essen in Gastronomiebetrieben (Restaurants, Lieferservices und Caterer) müssen seit 1. Januar 2023 Mehrwegbehältnisse angeboten werden. Diese Neuregelung bezieht sich nur auf Kunststoffverpackungen, andere Einweglösungen wie Pappkartons und Aluschalen bleiben erlaubt.

 

  • Lieferkettengesetz: Seit 1. Januar 2023 müssen deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern für die Einhaltung ökologischer Standards und der Menschrechte entlang ihrer Lieferkette garantieren. Dies soll dazu führen, dass Probleme bei der Produktion in fernen Ländern wie Uweltverschmutzungen vor Ort, Kinderarbeit, Lohndumping, Verletzung der Menschenrechte vermieden werden. Das Gesetz wird u.a. von deutschen Verbraucherzentralen aufgrund vieler Schlupflöcher kritisiert.

 

  • CO2-Abgabe: Die Klimaabgabe fürs Heizen für Vermieter*innen erhöht sich 2023. Damit soll ein Anreiz für Vermieter*innen geschaffen werden, in die Sanierung der Immobilie zu investieren.

 

  • Lichtschutzfilter in Kosmetik: In Sonnencremen und anderen Kosmetika dürfen ab 28. Juli die Lichtschutzfaktoren Benzophenon-3 und Octocrylen, die im Verdacht stehen, das Hormonsystem zu stören, nur mehr in wesentlich geringeren Mengen als bis dato verwendet werden.

 

  • Atomausstieg: Im April sollen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz gehen.

 

In Österreich

  • CO2-Steuer: Im Zuge der sozial-ökologischen Steuerreform wurde Oktober 2022 die CO2-Steuer eingeführt. Mit 1. Jänner 2023 kam es zu einer Erhöhung des CO2-Preises bei Treibstoffen und Heizungen. So zahlt man nun um 9,8 Cent je Liter Diesel und 8,9 Cent je Liter Benzin mehr.

 

  • Klimabonus: Der Klimabonus soll die Zusatzbelastung der Haushalte durch die CO2-Steuern abfedern. Nach dem Ausnahmejahr 2022 wird der Klimabonus 2023 gestaffelt in 4 Stufen ausgezahlt, abhängig davon, wo in Österreich sich der Hauptwohnsitz befindet.

 

  • Erneuerbaren-Wärme-Gesetz: Ab 1.1. dürften in Neubauten keine Gasheizungen mehr eingebaut werden, außer das Gebäude wurde bereits genehmigt und befindet sich in der Errichtungsphase. Das Gesetz sieht darüber hinaus den Totalausstieg aus Öl-, Kohle- und Gasheizungen bis 2040 vor. Bis 2035 sollen alle klimaschädlichen Öl-Heizungen auf erneuerbare umgerüstet werden. Die Einführung des Gesetzes wird sich jedoch verzögern.