Verpflichtende Mehrwegquote und neues Pfandsystem auf Einwegflaschen

Am 1. Jänner 2025 wird das Pfandsystem auf Einweggetränkeverpackungen in Österreich eingeführt. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Zusätzlich müssen ab 2024 alle Lebensmittelfilialen, die größer als 400m² sind, schrittweise Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten. Jedes Jahr fallen in Österreich mehr als 900.000 Tonnen Plastikmüll an, davon rund 50.000 Tonnen an Getränkeverpackungen. Das sind beinahe 2,5 Milliarden Flaschen und Dosen. Die beschlossene Novelle für das neue Abfallwirtschaftsgesetz setzt auf Einwegpfand für Plastikflaschen und Dosen sowie ein verbindliches Mehrwegangebot in allen Geschäften.

 

Die Mehrwegquote wieder erhöhen

Im Vergleich zum Jahr 1995, als wir noch eine Mehrwegquote von 80 Prozent hatten, liegt die momentane Quote bei 19 Prozent, so das BMK (Stand 2020). Wir haben als in den letzten Jahrzehnten diesbzeüglich durch die Aufhebung der gesetzlichen Mehrwegregeleung einen großen Rückschritt gemacht und versuchen diesen nun schrittweise wieder zu revidieren.

 

Vorteile der verbindlichen Mehrwegquote

Alle Filialen des Lebensmittelhandels, die größer als 400 m² sind, müssen ab 2024 schrittweise Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten. Dies umfasst sämtliche Getränkekategorien: Bier- und Biermischgetränke, Mineralwasser, alkoholfreie Erfrischungsgetränke (wie z.B Limonaden), Säfte und Milch. Bis 2030 sollen 30 Prozent der in Österreich verkauften Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt sein.

  • Wahlfreiheit für Konsumentinnen und Konsumenten: In jedem Geschäft in Österreich wird in Zukunft Mehrweg erhältlich sein.
  • Mehrweggebinde wie Glasflaschen helfen, die Menge an Plastikmüll deutlich zu reduzieren. Sie können bis zu 50 Mal wiederbefüllt werden – dies spart Energie und Ressourcen.

 

Um die Einführung auch im Handel gut vorzubereiten und umzusetzen, erfolgt die Mehrwegverpflichtung schrittweise. Ab 2024 muss in mindestens jeder dritten Filiale eines Unternehmens Mehrweg angeboten werden, ab 2025 in 90 Prozent. Mit Jahresende 2025 gilt die Mehrwegquote auch für die restlichen Filialen.

 

Das neue Einwegpfand

Jede Verkaufsstelle in Österreich, die Getränke in PET-Flaschen oder Aludosen an Letztverbraucher:innen verkauft, nimmt am Pfandsystem teil und muss, auch die leeren Pfandgebinde zurücknehmen und den Pfandbetrag (25 Cent pro Stück) an die Konsument:innen auszahlen – egal ob Supermarkt, Bäckerei , Drogeriemarkt oder Gastronomiebetrieb.

 

Aber auch Produzent:innen und Importeur:innen von Getränkeverpackungen haben eine große Verpflichtung. Damit sie ihre Produkte weiter in den Verkehr bringen dürfen, müssen sie diese rechtzeitig für das Pfandsystem registrieren und die Etiketten bzw. Dosen überarbeiten. Für viele Betriebe bedeutet dies eine große Veränderung und Vorbereitungen, die bis 2025 umgesetzt werden müssen.

 

Die Pfand-Verordnung definiert die wichtigsten Eckpunkte:

Umfang und Pfandhöhe:

  • Das Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.
  • Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent, unabhängig vom Material oder der Größe des Gebindes.
  • Alle Pfandgebinde sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet.

Verpflichtete:

  • Produzent:innen und Importeur:innen (Erstinverkehrsetzer:innen) sind verpflichtet, das Pfand beim Verkauf ihrer Getränke in Einweggebinden aus Kunststoff oder Metall einzuheben.
  • Letztvertreiber:innen sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet; jene Verkaufsstellen, die Leergebinde manuell (ohne Rücknahmeautomaten) zurücknehmen, müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie hinsichtlich Material und Größe auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kund:innen verkaufen.
  • Die Aufwände der Rücknahmestellen werden durch eine Gebühr je Stück (Handling Fee) abgegolten.

 

Vorteile des Einwegpfands

  • Einwegpfand senkt die Steuerlast. Bis 2029 müssen laut EU-Vorgaben 90 Prozent der Kunststoffgetränkeverpackungen getrennt gesammelt werden. Derzeit liegt Österreich bei rund 70 Prozent. Durch die Einführung eines Einwegpfandes erhöht sich die Recyclingquote und Österreich muss weniger Plastiksteuer an die EU zahlen.

 

  • Nur durch die sortenreine Sammlung können sogenannte Rezyklate, also wieder aufbereitete Kunststoffabfälle, gewonnen werden, die für Lebensmittel zugelassen sind. Ab 2025 müssen 25 Prozent Rezyklatanteil in PET- Flaschen enthalten sein. Deutschland hat bereits einen anteil von 40% erreicht und ist damit Vorreiter. Aktuell importieren österreichische Getränkehersteller und -abfüller lebensmitteltaugliche Kunststoffrezyklate in großen Mengen, da diese am österreichischen Markt nicht verfügbar sind. Damit wird der Ausbau der Kunststoff-Kreislaufwirtschaft vorangetrieben. „Der beste Weg, Kunststoffabfälle zu reduzieren, liegt im Auf- und Ausbau einer Kreislaufwirtschaft. Wir müssen die hohe Rezyklierbarkeit des Werkstoffes ausnützen und ihn so oft wie möglich im Kreislauf führen“, so könnten Ressourcen und Energie gespart werden, meint dazu Christian Gründling, stellvertretender Geschäftsführer  des Fachverbands der Chemischen Industrie (FCIO). Kunststoffe können neben recycelt allerdings auch ganz neuer Nutzung durch Kreislaufwirtschaft zugeführt werden. Die Ideen sind mannigfaltig. Einen ersten Eindruck diesbezüglich erhält man bei unserem Artikel rund um den Dokumentarfilm „Kreislauf des Lebens“.

Wir müssen menschliches Leben und Handeln neu denken

 

  • Für Konsumentinnen und Konsumenten wird es einfacher richtig zu recyceln. Die meisten Flaschen können einfach im Geschäft zurückgegeben werden und werden dann wiederverwertet.

 

Wichtig ist dabei, dass die Sammlungs-, Sortierungs-, und Recyclingkapazität für Plastik-Verpackungen und Einwegplastik-Produkte dementsprechend erhöht und eine hohe Materialqualität erreicht werden. Dies ist im Europäischen Plastik-Pakt, dem Österreich 2020 beigetreten ist, ebenfalls vorgesehen.

 

Herstellerabgabe

Als dritten Teil des sogenannten 3-Punkte-Plans zur Reduktion des Plastikmülls in Österreich ist eine Herstellerabgabe von 80 Cent pro Kilogramm in Verkehr gebrachter Plastikverpackungen vorgesehen. Damit würden die Verursacher zur Verantwortung gezogen. Ob diese Abgabe bereits eingeführt wurde, konnten wir bis dato nicht eruieren.

 

Unser pro.earth.Fazit:

Ich bin gespannt, inwieweit das Pfand von 25 Cent die Menschen dazu motivieren wird, die PET-Flaschen zurückzutragen. Die Erhöhung der Mehrwegquote und die Wiedereinführung von Glasflaschen statt Plastikflaschen erachten wir als eine sehr sinnvolle Aktion, bei der wir eigentlich nur bedauern, dass dieses System jemals eingestellt wurde. Wir hoffen auch sehr darauf, dass wieder vermehrt Monomaterialien zu Verpackungszwecken verwendet werden, denn die immer kreativer werdenden Verbundmaterialien – neuerdings Pappe mit irgendwelchen hauchdünnen Kunststoffschichten – sind reichlich komplex bei der Trennung und Wiederverwertung. Und uns Konsumentinnen wird es oftmals schwer gemacht zu verstehen, wie wir sie entsorgen müssen.

 

Quellen:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu Erlass Pfandverordnung

Recycling Pfand Österreich